Mitbestimmung nach 1. BR Wahl für rückwirkende Themen
Hallo Forum, ich habe eine Frage bezüglich von Angelegenheiten die vor der Gründung eines BR vom Arbeitgeber festgelegt wurden. In einem Fall gibt es Diskussionen um die Betriebsordnung. Diese wurde von dem Arbeitergeber sehr unternehmensfreundlich 1 Jahr vor der BR Gründung gestaltet und publiziert. Wie verhält es sich hier mit der Gültigkeit, wenn es damals noch keinen BR gab und jetzt noch keine BV vereinbart wurde? Ist diese Betriebsordnung solange gültig, bis man eine Betriebsvereinbarung vereinbart oder muss der Arbeitgeber diese dem BR zur Abstimmung einreichen? Bzw. wie ist es wenn ein MA auf Grundlage dieser gekündigt wird? Sieht das Arbeitsgericht diese dann als nicht wirksam an?
Community-Antworten (2)
07.05.2020 um 15:23 Uhr
Ihr solltet Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufnehmen sofern es sich um ein Thema der Mitbestimmung gemäß §87 BetrVG handelt. Wenn es sich um ein Thema der Mitbestimmung handelt, seid ihr auch zwingend mitbestimmungspflichtig. Sollte euer AG darauf beharren, dass seine "BV" die er damals kundgetan hat gilt, ist es soweit erstmal richtig, bis ihr euch auf eine gemeinsame BV geeinigt habt, sollte keine Einigung zustande kommen -> Einigungsstelle! Wartet nicht, bis etwas passiert, wie die von dir angesprochene Kündigung, sondern geht aktiv auf den Arbeitgeber zu und fordert ihn zu Verhandlungen auf. Aber es ist der falsch Weg wenn der AG euch etwas zur Abstimmung "einreicht", ihr müsst euch selbst Gedanken machen und überlegen, was ihr wollt und das auch so einfordern.
07.05.2020 um 17:41 Uhr
Bin nach der Schilderung anderer Meinung:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsrat-mit-R%C3%BCckwirkung~#
das es hier um wirksam miteinander vereinbarte Regeln geht, sehe ich (im Moment jedenfalls) eher nicht.
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