W.A.F. LogoSeminare

JAV mit vielen kurzzeit Erkrankungen - Kündigung möglich?

S
Sophia
Nov 2016 bearbeitet

Ein kollegiales Hallo in die Runde!

Folgende Umstände. Im Rahmen einer Ausbildung wird der JAV'e innerhalb von 8 Monaten ca. 2 Monate durch kurzzeitige Erkrankungen mit ärztlichem Attest krank geschrieben. Nach Krankengespräch ist keine Besserung in Sicht, auch die Aufforderung, bereits ab dem ersten Tag einen Attest abzuliefern, zeigte keine Wirkung. Der Azubi nennt verschleppte Krankheiten und familiäre Umstände als Grund, teilt alles unmittelbar seinen Vorgesetzten mit. Das Arbeitsklima ist natürlich passé, wenn gleich die Leistungen des Azubis weiter oberhalb der anderen Azubis anzusiedeln sind. Ein Antrag auf das JAV Seminar wurde bis dato verschleppt; Grund unbekannt.

Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten hat der AG? "Nur" die Abmahnung, oder die direkte Kündigung wegen schlechter Aussichten oder gar Nichterfüllung seiner Pflichten? Als JAV bin ich an einer gütigen Lösung für beide Seiten sehr interessiert.

Vielen Dank Sophia

6.18101

Community-Antworten (1)

P
pitsieben

06.05.2009 um 11:09 Uhr

Hallo Sophia, es ist nach § 84 Abs. 2 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuleiten. Bitte informiere den BR darüber.

Ihre Antwort