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Hitliste der Erkrankungen

H
hevia
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Vorgang Jeden Morgen um 8 Uhr findet in der Abteilung eine Meisterrunde zum Thema Krankenstand statt. Dort werden dann die Kurz-Mittel und Langerkrankungsgründe, also die Erkrankungen, aber ohne Nennung der Namen der Mitarbeiter, tabellarisch auf einen Flipchart vorgestellt. Meines wissen nach dürfen die Erkrankungen, die der Kollege seinen Meister vertraulich mitteilte, nur mit schriftlicher Erlaubnis des Kollegen weitergegeben werden. Ich habe als Betriebsrat die Entfernung der Hitliste verlangt. War das rechtlich in Ordnung?

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

10.05.2008 um 00:35 Uhr

hevia, krass... Betrifft § 87 (1) Punkt 1 BetrVG und damit dfie MB des BR. Bist Du alleinige BR? Woher wissen die denn die ganzen Erkrankungen? Ich finde, dass dies ebenfalls den § 75 (2) BetrVG betrifft.

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