Kosten von RA ohne Beschluss?
Hallo @ all. Ich habe auch mal wieder eine Frage. Die Ausgangssituation: Behinderung der BR-Tätigkeit, Ü-Std ohne BR, Arbeitszeitänderung ohne BR, usw....... Die Liste ist sehr lang. Wir sind 11 BRM, auf 2 Standorte verteilt. BR-Sitzungen können von BRM wegen "zuviel Arbeit" nicht besucht werden. Wird geblockt. Anfahrt zu teuer, etc. Nun das Problem: Wir können keine gültigen Beschlüsse fassen, jeder Beschluss wäre anfechtbar. Nun würde ich gern wissen, ob 2 BRM´s zum Anwalt gehen können, um sich zu beraten. Das wäre halt ohne Beschluss. Dementsprechend wüßte ich gern, wie es sich mit den Kosten verhält. Ich kenne die § vom BetrVG, und weiß auch was hier falsch läuft. Aber da eben vieles nur mit Beschluss rechtskräftig ist, sind wir hier vor einer Mauer..... Die GEW weiß über dieses Übel Bescheid, hat sich aber auch noch nicht wirklich ausgelassen. Vielen Dank für eine Info.
Community-Antworten (1)
05.05.2009 um 09:37 Uhr
@ betriebsraetin
sobald alle BR bzw. entsprechende ersatzmitglieder ((bei (tatsächlichen!)verhinderungsgründen ordentlicher BR)) ordentlich unter mitteilung der tagesordnung geladen wurden und es nehmen an der sitzung (bei euch jetzt) mindestens 6 BR teil, seid ihr beschlußfähig und könnt wirksame beschlüsse fassen ob jetzt die anderen 5 einfach nicht kommen ("zu viel arbeit" ist kein verhinderungsgrund) oder absagen (ohne tatsächlichen verhinderungsgrund darf kein ersatzmitglied geladen werden) ist erst mal unerheblich, wird im protokoll vermerkt (z.b fehlt unentschuldigt) und gut is.
und mit dem entsprechenden beschluß wird dann ein anwalt beauftragt und der kann loslegen......
oder der "kurze" dienstweg : einfach mal bei einem guten anwalt anrufen, mitteilen, man würde ihn gerne wegen dieser und jener problematik beauftragen, hätte jedoch ein problem aufgrund der beschlußlage und nachfragen, wie man das jetzt wohl am vernünftigsten anstellen könnte.. da kommt dann bestimmt ein vernünftiger rat........
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