Betriebsrat und Kündigungsschutz - bei Ersatzmitglied mit befristetem Vertrag?
Wenn ein Betriebsrat von sich aus ausscheidet und das Ersatzmitglied nachrückt
Hallo bei uns soll ein Ersatzmitglied nach rücken, das ein befristeten Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres hat. Wie verhält sich hier der Kündigungsschutz. Muss die Mitarbeiterin (soll lt. BR-Vorsitz die Frauenquote erfüllen) Ende Dezember ihren Arbeitsplatz räumen? (Verliert sie durch den befristeten Arbeitsvertrag Ende Dezember ihren Arbeitsplatz oder kann Sie sich hier auf Kündigungsschutz wegen Betriebsratsmandat berufen?) Muss beim nachrücken von Ersatzmitgliedern unbedingt die Frauenquote eingehalten werden?
Community-Antworten (1)
04.05.2009 um 18:00 Uhr
@baubau, wenn ihr eine Mindestquote erfüllen müsst und dementsprechend auch Ersatzmitglieder (weiblich oder männlich) zur Verfügung habt, müsst ihr die Quote auch erfüllen. Und für die nachgerückte Betriebsrätin wird wohl Ende Dezember - Ultimo sein... leider! Die Kollegin hat einen befristeten Vertrag und den Kündigungsschutz hat sie nur, solange der Vertrag läuft....
Aber immer wieder hört man von AG's, die trotz BR - Amt Verträge verlängern oder in unbefristete umwandeln. Viel Glück für die Kollegin!
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