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Seminar Aktuelle Rechtssprechung - das notwendige Wissen kann man sich lt. Arbeitgeber aus den bereits zur Verfügung stehenden Medien (Bücher, Fachzeitschriften Internet) holen?

R
Rotzlöffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

man hört u. liest ja einiges über das Thema "Aktuelle Rechtsprechung" und was den Anspruch auf Teilnahme an einem solchen Seminar in Erfurt betrifft.

Aber wie weitreichend besteht denn hier überhaupt ein Anspruch für das einzelne BR-Mitglied?

Klare Aussagen, findet man so gut wie keine. Ist alles mehr od. weniger recht "schwammig gehalten.

Wie viele von uns, erhielten auch wir als Antwort vom AG, dass man das notwendige Wissen aus den bereits zur Verfügung stehenden Medien (Bücher, Fachzeitschriften. Internet) holen kann.

Ganz Unrecht hat er mit dieser Aussage ja nicht, aber dieses Argument könnte er ja auch bei fast jedem anderen Seminar anbringen.

Wie seht ihr das u. welche starken Argumente u. Begründung habt ihr vorgebracht?

4.65002

Community-Antworten (2)

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Kriegsrat

04.05.2009 um 13:02 Uhr

Seminarteilnahme nach § 37Abs. 6 BetrVG Erforderlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie: betriebliche Situation : Welche Aufgaben und Probleme stellen sich dem Betriebsrat aktuell oder in absehbarer Zeit? Inhalt der Veranstaltung :Sind die vermittelten Seminarinhalte erforderlich? Dauer und Art der Veranstaltung Sind Dauer und Art der Veranstaltung für den Bildungszweck angemessen? Betriebsratsmitglied Welche Vorkenntnisse hat das Betriebsratsmitglied? Welche Seminare hat das Betriebsratsmitglied in der Vergangenheit besucht? Mit welcher Spezialaufgabe ist das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat betraut? Anzahl der Schulungsteilnehmer Können mehrere Betriebsratsmitglieder zu dem gleichen Seminar entsandt werden oder reicht die Teilnahme eines einzelnen Betriebsratsmitglieds? Entsendungszeitpunkt Ist das Betriebsratsmitglied im Betrieb abkömmlich oder stehen der Seminarteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen? Schaut man sich diesen Katalog an, kann keine Veranstaltung ohne weiteres als erforderlich bezeichnet werden. Manche Veranstalter deklarieren ihre Seminare mit dem Hinweis: »Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG!« Das mag für die Werbung hilfreich sein – unter rechtlichen Aspekten kann auch der Veranstalter nicht für jeden Einzelfall Erforderlichkeit garantieren.

schau doch mal hier rein: http://www.bund-verlag.de/shop/media/products/3500_auszug1.pdf

R
Rotzlöffel

04.05.2009 um 13:37 Uhr

@kriegsrat

Danke, für die schnelle Antwort und den Link.

Umfassende Info, die alle Fragen (fast) beantwortet.

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