Ablehnung Arbeitsrecht-Seminar durch Betriebsrat - Was für Möglichkeiten habe ich, dieses Seminar besuchen zu können?
Ich habe erfahren, dass mein Gremium (ich habe Urlaub) heute auf der Sitzung beschlossen hat, dass ich nicht auf das Seminar "Neue Rechtssprechung am BAG" soll . Zugegeben, ich bin manchmal etwas unbequem auf Sitzungen und spreche die für jeden nicht immer angenehme Wahrheit aus.
Ich war bisher auf AR I - III und möchte mein Wissen auf dem Laufenden halten.
Was für Möglichkeiten habe ich, dieses Seminar besuchen zu können? Es kann doch nicht sein, dass persönliche Animositäten da ein Rolle spielen?!?!
Ich sage schon mal DANKE im voraus!!!!
Community-Antworten (16)
24.09.2008 um 22:50 Uhr
Ok, deine Frage war eindeutig! Hättest du auch die Seminare BRI bis BRIII besucht, wüßtest du die Antwort! Die Seminare werden vom Gremium beschlossen.
24.09.2008 um 22:54 Uhr
das ist mir schon klar - aber es kann nicht, dass ich Grundlagen-Seminare abgelehnt bekomme, nur weil mich jemand nicht leiden kann, und die anderen Damen gehen auf Mobbing, Teamcoaching, Rhetorik usw.....
und BR I - III hab ich besucht :-)
24.09.2008 um 23:05 Uhr
Hallo Angedor, mit welcher Begründung ist denn abgelehnt worden??
25.09.2008 um 00:56 Uhr
@Alexa Seit wann muss man Beschlüsse begründen?
@angedor Wenn das Gremium so "konsequent" ist, dann bleibt dir ja noch §37 Abs 7 BetrVG
25.09.2008 um 11:42 Uhr
@ angedor
nächstemal wieder auf die TO und dann haste hoffentlich eine mehrheit...
@ immi
es gibt wohl einen begründungszwang im gremium, der nennt sich fairness ;)
25.09.2008 um 11:47 Uhr
@Immi, da liegst du wohl ein bisschen falsch, auch der § 37 Abs. 7 legt einen Beschluss des "gesamten" Gremiums voraus. Ich persönlich würde da mal sagen, ihr solltet Euch mal zusammen setzen und reden, was wer gegen wen hat. Du siehst es als Erforderlich an, überzeug deine Gremiumkollg. damit ein ordentlicher Beschluss gefasst wird. Wenn nicht und du willst es unbedingt machen, musste wohl selber in die eigenen Tasche greifen oder gehst vors Arbeitsgericht und läßt den Beschluss überprüfen, sie prüfen ja nur die Notwendigkeit.
25.09.2008 um 12:04 Uhr
@HF Klassischer Fall von falsch behaupteter Falschaussage! Der BR beschliesst lediglich über die zeitliche Lage und die Mitteilung an den AG - nicht aber über das 'ob-er/sie-fährt-oder-nicht'. Im Zweifel hilft DKK oder Fitting zum § 37 Abs. 7 BetrVG...
25.09.2008 um 12:24 Uhr
"Ich war bisher auf AR I - III" "und BR I - III hab ich besucht" "aber es kann nicht, dass ich Grundlagen-Seminare abgelehnt bekomme, nur weil mich jemand nicht leiden kann"
Mir fällt es in Anbetracht der von Dir benannten Seminare schwer, Animositäten des Gremiums erkennen zu können ...
Das Seminar "Neue Rechtssprechung am BAG" ist definitiv KEIN Grundlagenseminar sondern kann als "Nice to have" bezeichnet werden!
26.09.2008 um 12:23 Uhr
@ peanuts
wirfst du wieder mit kleinen nüßchen um dich?
also wenn das BAG sich nicht grundlegend gedreht hat seit '95, dann klingt mir da die sache doch ein wenig anders...
Auch die Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis kann ein i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlicher Schulungsinhalt sein. Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand der ihm zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften verweisen lassen. BAG 20.12.1995 – 7 ABR 14/95
gruß vom packer
26.09.2008 um 12:45 Uhr
Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du erkennen können, dass ich mich dagegen ausgesprochen habe, dieses Seminar als Grundlagenseminar zu werten. Um ein solches handelt es sich nicht. Du kannst gerne eine gegenteilige Meinung belegen; wünsche viel Spaß bei der Suche.
26.09.2008 um 12:53 Uhr
@peanuts, oooch....... ich denke da an ein paar Anbieter, die Arbeitsrecht sehr wohl als Grundlagenseminar bezeichnen..... und damit nach meiner Meinung vollkommen richtig liegen! Denn in der heutigen Zeit dieses "Ehrenamt" einigermassen richtig auszuführen, bedarf es schon fast eines Jurastudium's!
Und wenn ich lese: BAG Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 ...Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt...
...sind so ziemlich in jedem Betrieb genügend Probleme, die den Besuch eines - oder mehrerer Arbeitsrechtsseminare mehr als rechtfertigten!
26.09.2008 um 13:00 Uhr
@ peanuts,
ich versteh dich irgendwie nicht, genau das hab ich doch gelesen?... warscheinlich liegt es daran, daß ich grundlagenschulungen anders definiere... ich sehe BR1 2 3 4 5 6 7 und AR1 2 3,5 nicht als abschließend an... und das BAG spricht hier ja auch ausdrücklich die vermittlung erforderlicher kenntnisse in diesen seminaren an...
d.h. aber auch für angedor, daß in zukunft teilnahmen an seminaren die nicht ausdrücklich als grundlagen-/änfängerseminare gekennzeichnet sind nach deiner "nice to have" argumentation unmöglich werden?
26.09.2008 um 13:57 Uhr
Ich habe nicht geschrieben, dass ein BR-Gremium NICHT der Meinung sein darf, dass der Besuch eines solchen Seminars erforderlich ist.
Aber ein Gremium darf auch der Meinung sein, dass der Besuch dieses Seminars NICHT ERFORDERLICH ist, um eine sach- und fachgerechte BR-Arbeit leisten zu können.
"warscheinlich liegt es daran, daß ich grundlagenschulungen anders definiere... ich sehe BR1 2 3 4 5 6 7 und AR1 2 3,5 nicht als abschließend an"
Wie gut, dass das BAG definiert hat, was (erforderliche) Grundlagenschulungen sind!
Da verwundert´s mich nicht, dass das Seminar "Neue Rechtsprechung BAG" von keinem Anbieter als Grundlagenseminar angeboten wird und sich vor allem an TeilnehmerInnen richtet, die über entsprechende Kenntnisse im BetrVG/Arbeitsrecht verfügen.
28.09.2008 um 16:39 Uhr
die Diskussion ist ja ganz nett zum lesen, aber echte Tipps was ich tun kann, wären hilfreicher!
28.09.2008 um 17:55 Uhr
Es scheint sich bei dem Besuch dieses Seminars um Deinen persönlichen Wunsch ( "möchte mein Wissen auf dem Laufenden halten" ) zu handeln.
Der § 37 Abs. 6 BetrVG beschreibt aber den kollektiven Schulungsanspruch des BR-Gremiums und Euer Gremium scheint nicht der Meinung zu sein, dass der Besuch dieses Seminar für Eure BR-Arbeit konkret erforderlich ist; Du darfst Euer Gremium gerne vom Gegenteil überzeugen.
Dann wäre nur noch die Beschlussfassung erforderlich, welches BRM dieses Seminar wahr nimmt. Was bzgl. der Auswahl des oder der entsprechenden BRM zu beachten ist, ist in gebräuchlichen Kommentierungen nachzulesen.
Die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung dürften Dir bekannt sein.
Ansonsten bleibt der § 37 Abs.7 BetrVG!
28.09.2008 um 19:38 Uhr
angedor, grundsätzlich ist es nun mal so, dass für Schulungen nach § 37 (6) BetrVG die Mehrheit des Gremiums erforderlich ist. Das Gremium als Ganzes entscheidet auch darüber, welche Themen zur Zeit hohe, bzw. höchste Priorität haben. Dein Weg kann also nur über den schon hier erwähnten § 37 (7) BetrVG gehen oder über die Überzeugungsarbeit, die Du gegenüber Deinem Gremium leisten müsstest.
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