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Teil- Freistellung

A
ArbeitnehmerXYZ
Mai 2020 bearbeitet

Servus,

wir arbeiten als Erzieher in der KiTa und wurden bezahlt freigestellt.

Jetzt ist es so, dass ein Teil von uns trotzdem arbeiten muss um die Notbetreuung zu gewährleisten, ein Teil aber zu Hause bleiben darf.

Es wurden uns unsere gesammelten Überstunden genommen, arbeiten aber Vollzeit und ohne Pause (also die, die arbeiten müssen).

Arbeiten so weit es geht auch im HomeOffice.

Ist das alles rechtlich ok so?

Liebe Grüße.

30907

Community-Antworten (7)

M
Moreno

06.05.2020 um 09:54 Uhr

Entschließt sich der Arbeitgeber aus freien Stücken den Betrieb vorübergehend zu schließen, kann er dies natürlich tun. Er muss dann aber auch in diesem Fall das Entgelt weiterzahlen (§ 615 BGB) und darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch hier nicht auf die Stundenkonten der Beschäftigten zurückgreifen. Arbeitnehmer/innen einfach nach Hause schicken, ohne Lohn zu zahlen, darf der Arbeitgeber nicht. Vielmehr trägt der Arbeitgeber das sog. Betriebs- und Wirtschaftsrisiko, auch bei unrentabler Beschäftigung (§ 615 S. 3 BGB). Quelle: DGB

K
kratzbürste

06.05.2020 um 10:05 Uhr

Die Frage ist kurz und knapp zu beantworten: Nein, das ist nicht ok. Gibt es denn einen Betriebsrat?

A
ArbeitnehmerXYZ

06.05.2020 um 10:56 Uhr

Betriebsrat ist da, hilft aber nicht wirklich.

die Personalabteilung hat für die KiTa entschieden.

ein Teil der Kollegen muss arbeiten, ein Teil ist zu Hause.

alle sind aber an sich Freigestellt und werden weiter bezahlt.

kann man an sich gleichzeitig freigestellt sein und arbeiten?

Bitte mit rechtlicher Begründung.

was ist mit arbeiten ohne Pause?

D
DummerHund

06.05.2020 um 10:58 Uhr

@Kratzbürste Bei einer Kita könnte es sich auch um einen Tendezbetrieb handeln. Könnte.

M
Moreno

06.05.2020 um 11:10 Uhr

Na und? Meinst Du dadurch ist der §615 BGB außer Kraft gesetzt? Klar kann man zur Arbeit ran gezogen werden obwohl man freigestellt ist. Der AG bezahlt einen ja.

T
takkus

06.05.2020 um 11:32 Uhr

"alle sind aber an sich Freigestellt und werden weiter bezahlt."- ist doch soweit erstmal okay.

"kann man an sich gleichzeitig freigestellt sein und arbeiten?"- das wäre ja ein Widerspruch an sich. Wird gearbeitet, dann ist man nicht mehr Freigestellt.

"Bitte mit rechtlicher Begründung."- die wird ein Anwalt eher geben können, als die Kolleginnen und Kollegen hier in einem Betriebsratsforum.

"was ist mit arbeiten ohne Pause?"- was soll damit sein? §4 Arbeitszeitgesetz.

P
Pjöööng

06.05.2020 um 12:16 Uhr

Wieder einmal ein völlig unverständlicher Beitrag! Da wird gleichzeitig freigestellt, gearbeitet (und das ohne Pause), Überstunden genommen usw.

Die Antworten können nicht besser sein als die Frage.

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