Erstellt am 30.04.2009 um 14:48 Uhr von Rapper
Wenn ein BRM krank ist, ist er krank und sollte es vermeiden, an einer Sitzung teilzunehmen. Könnte ein schlechtes Bild für ihn geben. Da sollte ein EBRM eingeladen werden.
Wenn er im Urlaub ist und vorher ankündigt, dass er zur Sitzung kommt, dann kann er das auch machen.
Auch bei Kurzarbeit hat er die Pflicht und das Recht, zur Sitzung zu kommen.
Dementsprechend sollte bei beiden Varianten das BRM eingeladen werden.
Mfg
Erstellt am 30.04.2009 um 16:28 Uhr von kriegsrat
@ rapper - verwechsel nicht deine meinung mit der rechtslage
ein erkranktes br-mitglied ist zwar arbeits-aber nicht zwingend amtsunfähig
wenn er will und dadurch seinen genesungsprozess nicht behindert, kann er selbstverständlich an der sitzung teilnehmen,
ebenfalls kann er während seines urlaubs an sitzungen teilnehmen,
das br-mitglied kann darauf bestehen, und hat auch das recht, an den sitzungen teilzunehmen
um auf der sicheren seite zu sein, wäre es daher gut, das mitglied vorher zu fragen, ob er kommen will (urlaub/krankheit)
kurzarbeit hat rapper ja schon richtig beantwortet,-)
Erstellt am 01.05.2009 um 08:09 Uhr von SpongBob
@kriegsrat
ich bin der Meinung, dass ein Arbeitnehmer, der einer Bürotätigkeit nachgeht und krank geschrieben ist auch nicht als BRM amtsfähig sein kann, weil eine BR-Sitzung auch eine Art der Bürotätigkeit ist. Ich kann mir im Moment keine Krankheit vorstellen, die die Arbeit im Büro unmöglich macht, aber eine Sitzung möglich macht. Wir haben Sitzungen, die bis zu 5 Stunden dauern.
Erstellt am 01.05.2009 um 08:21 Uhr von Immie
@SpongBob
Wie wäre es mit einem gebrochenen Arm...einer Sehnenscheidenentzündung...einem ausgekugeltem Schultergelenk...einer einseitigen Augenklappe...
Man muss in der BR Sitzung halt nur zuhören und reden...
und nicht schreiben oder stundenlang auf einen Monitor sehen.
Erstellt am 01.05.2009 um 08:52 Uhr von SpongBob
@Immie
OK - an solche Sachen habe ich nicht gedacht! Es ist immer wieder schön, hier solche Anregungen zu finden. Ich danke Dir!
Erstellt am 01.05.2009 um 08:57 Uhr von DonJohnson
@SpongBob
Arbeitsunfähigkeit ist nicht automatisch BR Unfähigkeit. Einige Beispiele hierfür hat Immi gegeben (beim Urlaub verhält es sich im übrigen genau so).
Erstellt am 01.05.2009 um 09:14 Uhr von Immie
Erstellt am 01.05.2009 um 09:15 Uhr von SpongBob
@DonJohnson
Wenn ein BRM Urlaub hat und zur Sitzung kommt, wird die Fahrt dorthin vom AG bezahlt?
Erstellt am 01.05.2009 um 09:58 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
Fahrtkosten werden erstattet, der Zeitaufwand allerdings nicht.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:00 Uhr von SpongBob
@ridgeback
sicherlich aber nur die Fahrtkosten vom Wohnungsort und nicht vom Urlaubsort, oder?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:03 Uhr von MonaLisa
@ridgeback,
Vorsicht vor solchen pauschalen Aussagen.... :-)
Denn wenn du deinen Hintern gerade in der Schinkenstrasse in Arenal/Mallorca spazieren trägst, bezahlt dir der AG sicherlich keinen Kurztrip in die Heimat, um zu einer Sitzung zu erscheinen....
Erstellt am 01.05.2009 um 10:04 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
sicher, ausser der AG erklärt sich bereit, die Flugkosten zu übernehmen.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:07 Uhr von ridgeback
@ 2 Mädels :-)),
...wie bevor geschrieben. ;-))
Erstellt am 01.05.2009 um 10:08 Uhr von SpongBob
@ridgeback
gibt es irgendein Grund, für den AG, einen Flug bezahlen zu wollen?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:08 Uhr von DonJohnson
@all
Das ist jetzt eine echt interessante Frage! Ich meine aber gelernt zu haben, dass lediglich der Weg vom 1. Wohnsitz zum Betrieb angerechnet wird - alles andere ist persönliches Vergnügen ;-))) Und wenn ich in der Schinkenstraße residiere, mag ich glaube ich auch gar nciht an der Sitzung teil nehmen - je nach Thema natürlich ;-)))
Erstellt am 01.05.2009 um 10:11 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
°gibt es irgendein Grund, für den AG, so etwas zu tun?°
...vielleicht freut er sich das BRM mal wieder zu sehen oder Kosten egal...
Erstellt am 01.05.2009 um 10:16 Uhr von SpongBob
@ridgeback
ich glaube nicht, das es viele AG gibt, die sich darüber freuen, ein BRM zu sehen.
Außerdem wäre für den AG es doch einfacher einen Antrag durchzubringen, wenn der BR nicht Beschlussfähig ist.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:21 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
..mein Chef freut sich immer wenn er mich sieht. -;)).
-ich glaube nicht, das es viele AG gibt, die sich darüber freuen, ein BRM zu sehen.
Außerdem wäre für den AG es doch einfacher einen Antrag durchzubringen, wenn der BR nicht Beschlussfähig ist.-
So sieht es allgemein aus.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:24 Uhr von SpongBob
@ridgeback
ich danke Dir - ich hatte schon gedacht ich wäre allein.
Erstellt am 04.05.2009 um 11:27 Uhr von rolfo
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04.
»Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,