Betriebsratssitzungen Ersatzmitglieder
Hallo, muss ein BR-Mitglied immer zur BR-Sitzung eingeladen werden, auch wenn es krank ist oder in Urlaub oder Kurzarbeit hat? Wird dann nicht automatisch ein Ersatzmitglied eingeladen? Kann das BR-Mitglied darauf bestehen, immer an den Sitzungen teil zu nehmen?
Community-Antworten (20)
30.04.2009 um 16:48 Uhr
Wenn ein BRM krank ist, ist er krank und sollte es vermeiden, an einer Sitzung teilzunehmen. Könnte ein schlechtes Bild für ihn geben. Da sollte ein EBRM eingeladen werden.
Wenn er im Urlaub ist und vorher ankündigt, dass er zur Sitzung kommt, dann kann er das auch machen. Auch bei Kurzarbeit hat er die Pflicht und das Recht, zur Sitzung zu kommen. Dementsprechend sollte bei beiden Varianten das BRM eingeladen werden.
Mfg
30.04.2009 um 18:28 Uhr
@ rapper - verwechsel nicht deine meinung mit der rechtslage
ein erkranktes br-mitglied ist zwar arbeits-aber nicht zwingend amtsunfähig wenn er will und dadurch seinen genesungsprozess nicht behindert, kann er selbstverständlich an der sitzung teilnehmen,
ebenfalls kann er während seines urlaubs an sitzungen teilnehmen, das br-mitglied kann darauf bestehen, und hat auch das recht, an den sitzungen teilzunehmen um auf der sicheren seite zu sein, wäre es daher gut, das mitglied vorher zu fragen, ob er kommen will (urlaub/krankheit)
kurzarbeit hat rapper ja schon richtig beantwortet,-)
01.05.2009 um 10:09 Uhr
@kriegsrat
ich bin der Meinung, dass ein Arbeitnehmer, der einer Bürotätigkeit nachgeht und krank geschrieben ist auch nicht als BRM amtsfähig sein kann, weil eine BR-Sitzung auch eine Art der Bürotätigkeit ist. Ich kann mir im Moment keine Krankheit vorstellen, die die Arbeit im Büro unmöglich macht, aber eine Sitzung möglich macht. Wir haben Sitzungen, die bis zu 5 Stunden dauern.
01.05.2009 um 10:21 Uhr
@SpongBob Wie wäre es mit einem gebrochenen Arm...einer Sehnenscheidenentzündung...einem ausgekugeltem Schultergelenk...einer einseitigen Augenklappe... Man muss in der BR Sitzung halt nur zuhören und reden... und nicht schreiben oder stundenlang auf einen Monitor sehen.
01.05.2009 um 10:52 Uhr
@Immie OK - an solche Sachen habe ich nicht gedacht! Es ist immer wieder schön, hier solche Anregungen zu finden. Ich danke Dir!
01.05.2009 um 10:57 Uhr
@SpongBob Arbeitsunfähigkeit ist nicht automatisch BR Unfähigkeit. Einige Beispiele hierfür hat Immi gegeben (beim Urlaub verhält es sich im übrigen genau so).
01.05.2009 um 11:14 Uhr
@SpongBob Gerne:-)
01.05.2009 um 11:15 Uhr
@DonJohnson Wenn ein BRM Urlaub hat und zur Sitzung kommt, wird die Fahrt dorthin vom AG bezahlt?
01.05.2009 um 11:58 Uhr
@SpongBob, Fahrtkosten werden erstattet, der Zeitaufwand allerdings nicht.
01.05.2009 um 12:00 Uhr
@ridgeback sicherlich aber nur die Fahrtkosten vom Wohnungsort und nicht vom Urlaubsort, oder?
01.05.2009 um 12:03 Uhr
@ridgeback, Vorsicht vor solchen pauschalen Aussagen.... :-) Denn wenn du deinen Hintern gerade in der Schinkenstrasse in Arenal/Mallorca spazieren trägst, bezahlt dir der AG sicherlich keinen Kurztrip in die Heimat, um zu einer Sitzung zu erscheinen....
01.05.2009 um 12:04 Uhr
@SpongBob, sicher, ausser der AG erklärt sich bereit, die Flugkosten zu übernehmen.
01.05.2009 um 12:07 Uhr
@ 2 Mädels :-)), ...wie bevor geschrieben. ;-))
01.05.2009 um 12:08 Uhr
@ridgeback gibt es irgendein Grund, für den AG, einen Flug bezahlen zu wollen?
01.05.2009 um 12:08 Uhr
@all Das ist jetzt eine echt interessante Frage! Ich meine aber gelernt zu haben, dass lediglich der Weg vom 1. Wohnsitz zum Betrieb angerechnet wird - alles andere ist persönliches Vergnügen ;-))) Und wenn ich in der Schinkenstraße residiere, mag ich glaube ich auch gar nciht an der Sitzung teil nehmen - je nach Thema natürlich ;-)))
01.05.2009 um 12:11 Uhr
@SpongBob, °gibt es irgendein Grund, für den AG, so etwas zu tun?° ...vielleicht freut er sich das BRM mal wieder zu sehen oder Kosten egal...
01.05.2009 um 12:16 Uhr
@ridgeback ich glaube nicht, das es viele AG gibt, die sich darüber freuen, ein BRM zu sehen.
Außerdem wäre für den AG es doch einfacher einen Antrag durchzubringen, wenn der BR nicht Beschlussfähig ist.
01.05.2009 um 12:21 Uhr
@SpongBob, ..mein Chef freut sich immer wenn er mich sieht. -;)).
-ich glaube nicht, das es viele AG gibt, die sich darüber freuen, ein BRM zu sehen. Außerdem wäre für den AG es doch einfacher einen Antrag durchzubringen, wenn der BR nicht Beschlussfähig ist.-
So sieht es allgemein aus.
01.05.2009 um 12:24 Uhr
@ridgeback ich danke Dir - ich hatte schon gedacht ich wäre allein.
04.05.2009 um 13:27 Uhr
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. »Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
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