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Protokolle - müssen Ersatzmitglieder alle Protokolle aller Betriebsratssitzungen zur Verfügung haben?

S
sara
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

müssen Ersatzmitglieder alle Protokolle aller Betriebsratssitzungen zur Verfügung haben? Und wenn, wieviel Ersatzmitglieder bei einem Gremium von 7?

4.72802

Community-Antworten (2)

P
Petrus

12.09.2007 um 18:47 Uhr

  • Ein EM, das an einer Sitzung teilgenommen hat, bekommt das Protokoll der entspr. Sitzung (um ggf. EInsprüche geltend zu machen).
  • Ein EM hat Einsitzsrecht in alle Protokolle zur Vorbereitung auf eine BR-Sitzung, wenn es für ein verhindertes Mitglied nachrückt.
  • Ansonsten dürfen einem EM die Protokolle nicht zur Verfügung gestellt werden.
DAH
Der alte Heini

13.09.2007 um 21:59 Uhr

Vertritt ein Ersatzmitglied ein ordentliches Betriebsratsmitglied, so hat es nicht nur das Recht auf Einsicht in alle Sitzungsniederschriften, sondern auch in alle anderen Unterlagen des BR, wie ein ordentliches Betriebsratsmitglied auch. Dieser Anspruch gilt nicht nur für das vor- oder nachbereiten von Sitzungen, sondern generell. Für die Einsicht in die Unterlagen bedarf es keine Erlaubnis des BR Vorsitzenden oder des Betriebsrat. Die Einsicht darf nicht verweigert werden.

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