BR läd Ersatzmitglieder der gegnerischen Liste nicht ein - ist das rechtens?
Hallo, unser Betriebsrat setzt sich aus zwei "verfeindeten" Listen zusammen.
Es ist jetzt wiederholt vorgekommen, dass Ersatzmitglieder der Minderheitsliste nicht zu Betriebsratssitzungen eingeladen wurden obwohl sie verfügbar waren (Vollmitglieder fallen wegen Krankheit oder Urlaub aus). Diese Sitzungen finden regelmässig, einmal die Woche statt.
Sitzungen, in denen Ersatzmitglieder dieser Liste nachrücken würden, werden entweder ohne Angabe von Gründen 45 Minuten vor Beginn abgesagt, bzw. finden statt aber dann nur mit den Verbleibenden Originalmitgliedern. Als Grund wurde genannt, man hätte so kurzfristig nicht einladen können (in diesem Fall kam die letzte Abwesenheitsmeldung eines Vollmitglieds der Liste am Vortag, eine halbe Stunde vor Feierabend).
Ersatzmitglieder der Mehrheitsliste werden hingegen immer geladen falls nötig.
Ist das rechtens? Was ist mit dem Kündigungsschutz der Ersatzmitglieder, die einfach ignoriert werden?
Vielen dank
Community-Antworten (17)
05.08.2005 um 10:44 Uhr
Nein, dass ist natürlich nicht richtig. Wenn so verfahren wird, liegt eine Pflichtverletzung des Vorsitzenden vor (siehe § 23 BetrVG). Ihr solltet ein ernstes Wort mit ihm sprechen und Rechtsmittel ankündigen, wenn es nicht besser wird. Notfalls müsst Ihr einen Fachanwalt beauftragen, Euch zu Euren Rechten zu verhelfen.
05.08.2005 um 18:56 Uhr
ein normales Reden ist leider nicht möglich, jede Kritik zieht übelstes Gebrüll nach sich. Das ganze Klima ist an sich vergiftet, eine ordentliche Betriebsratsarbeit kaum mehr möglich. Alle Vorschläge der Minderheitsliste, sind sie auch noch so gut, werden grundsätzlich 6:5 abgeschmettert. Man informiert diese Mitglieder nur zögerlich, hält sie aus sämtliche Gremien und Lenkungsrunden raus. Eigentlich ist das ein richtiges Mobbing, aber wie soll man das beweisen bzw. abstellen.
Selbst Neuwahlen würden uns wahrscheinlich nicht helfen, da der Wahlvorstand natürlich aus der Mehrheitsliste gebildet würde (wie beim letzten Mal) und der Vorsitzende würde zu jedem, der noch nicht gewählt hat mit den Wahlunterlagen gehen um noch Stimmen zu holen (auch schon geschehen). Er verspricht den Leuten das blauen vom Himmel runter. Das ist zwar unrealistisch aber nicht ungesetzlich. Aber er wird gewählt.
Seltsamerweise liegen auch viele wichtigen Termine an solchen Tagen, an denen die Topkraft der Minderheitsliste nicht im Haus ist. Ein Mitglied der Mehrheitsliste arbeitet in der Personalabteilung und könnte Abwesenheitstage einsehen, aber auch das ist nicht beweisbar, nur auffällig.
Der Vorsitzende spielt bei den versäumten Einladungen mit dem dehnbaren Begriff "rechtzeitig Einladen". Was ist rechtzeitig? Wenn sich morgens jemand krank meldet und um 13 Uhr ist die Sitzung, ist das für ihn nichtmehr rechtzeitig sonder zu kurzfristig.
Viele Grüsse
05.08.2005 um 21:39 Uhr
Hallo nixnutz Da euer Ersatzmitglied ja sicherlich Protokolle der jeweiligen Sitzungen erhalten sollte müsst ihr prüfen! Ob die Beschlüsse die gefasst worden sind auch rechtens sind .Zudem hat der BR Vors. die Aufgabe das wenn eine Sitzung stattfindet und der erste Ersatz verhindert ist die komplette Liste durchzugehen und wenn dann von dieser Liste keiner mehr vorhanden ist dann ist erst die andere Liste am Zug auf jeden Fall hat er die Sitzung mit Ersatz aufzufüllen. Außerdem Protokolle auf Beschluss Fähigkeit prüfen wieviele BR’s waren in der jeweiligen Sitzung anwesend wieviele mussten es sein BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
05.08.2005 um 21:48 Uhr
Hallo,
die Mitglieder erhalten weder eine Einladung zur Sitzung falls erforderlich, noch eine Tagesordnung (kann man aber im BR-Büro einsehen) noch Protokolle oder sonstwas. Es wird sogar Manipulation unterstellt, man wolle die Ersatzmitglieder mit Tricks in die Sitzungen holen um Kündigungsschutz zu erreichen. Natürlich hätten die Ersatzmitglieder gerade in der heutigen Zeit auch gerne Kündigungsschutz, wer nicht. Jedoch ist auch grade Urlaubszeit, da kommt das eben einfach vor.
Beschlussfähig ist der Betriebsrat immer, die Mehrheitsliste ist grundsätzlich einer Meinung, selbst wenn abgestimmt wird, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Die Mehrheitsliste ist mehr als die Hälfte.
06.08.2005 um 12:25 Uhr
Hallo Ich hoffe ja nicht dass ihr euch nur wegen Kündigungsschutz habt wählen lassen! Holt euch fachkundige Hilfe bei der Gewerkschaft
Habt ihr eine Geschäftsordnung? Habe dir mal einige Gesetzestexte dazu rausgesucht!
§ 36 BetrVG - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung Bearbeiter Wedde
7 Die Geschäftsordnung ist vom BR mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder zu beschließen (»absolute Mehrheit«, vgl. auch § 33 Rn. 17; GK-Wiese/Raab, Rn. 7; HSG, Rn. 9; v. Hoyningen-Huene, S. 157; FKHES, Rn. 9; Richardi-Thüsing, Rn. 9; ErfK-Eisemann, Rn. 2; vgl. zur konkreten Ausgestaltung Böttcher, AiB 02, 224). Ihre Festlegung bedarf der Schriftform. Diese ist durch Aufnahme des Textes in die Sitzungsniederschrift gewahrt (GK-Wiese/Raab, Rn. 8; HSG, Rn. 10; Richardi-Thüsing, Rn. 10). Die Geschäftsordnung ist vom Vorsitzenden des BR zu unterzeichnen (FKHES, Rn. 10; GK-Wiese/Raab, a. a. O.; HSG, a. a. O.; Richardi-Thüsing, a. a. O.; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 85). 8 Eine Bekanntmachung der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich. Sie braucht auch dem AG nicht mitgeteilt zu werden (Richardi-Thüsing, Rn. 11; FKHES, Rn. 11; GK-Wiese/Raab, Rn. 9; HSG, Rn. 11; v. Hoyningen-Huene, S. 157; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 85). Die Aushändigung von Teilen der Geschäftsordnung kann zweckmäßig sein, soweit es für die Zusammenarbeit notwendig ist (FKHES, a. a. O.; HSG, a. a. O.; weiter gehend Bopp, S. 158; GK-Wiese/Raab, a. a. O., die eine entsprechende Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 annehmen). Den einzelnen BR-Mitgliedern ist eine Kopie der Geschäftsordnung auszuhändigen, jedenfalls auf Anforderung (ArbG München 12. 4. 89, AiB 89, 351, Ls.; ErfK-Eisemann, Rn. 2, FKHES, a. a. O.). 9 Der BR kann die Geschäftsordnung jederzeit mit der Mehrheit seiner Stimmen unter Beachtung der Schriftform ändern, ergänzen oder aufheben und in Einzelfällen mit dem gleichen Stimmenquorum von ihr abweichen (Bopp, S. 159; FKHES, Rn. 13; GK-Wiese/Raab, Rn. 10; HSG, Rn. 13; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 90). Er kann sich bei einer Beschlussfassung nicht ohne weiteres über die Geschäftsordnung hinwegsetzen, es sei denn, sie erfolgt mit absoluter Stimmenmehrheit (vgl. auch GK-Wiese/Raab, Rn. 16; HSG, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 2; zu weitgehend Richardi-Thüsing, Rn. 13, der das Einverständnis aller BR-Mitglieder fordert). 10 Die Geschäftsordnung enthält lediglich Verfahrensrichtlinien. Ein Beschluss des BR, der unter Verstoß gegen die interne Geschäftsordnung zustande gekommen ist, bleibt nach außen hin rechtswirksam (Bopp, S. 161; HSG, Rn. 14; vgl. auch FKHES, Rn. 14; ErfK-Eisemann, Rn. 2; a.A. mit beachtlichen Argumenten MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 89 bei Verstößen gegen wesentliche Ordnungsbestimmungen; ähnlich im Ergebnis auch GK-Wiese/Raab, Rn. 18). Die Verletzung der Geschäftsordnung kann eine Amtspflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 darstellen, jedenfalls in Wiederholungsfällen nach erfolgter Rüge (Bopp, a. a. O.; GK-Wiese/Raab, a. a. O.; HSG, a. a. O.).
08.08.2005 um 18:43 Uhr
eine Geschäftsordnung gibts nicht. Aber nun weiss ich auch, warum die letzten beiden Male die Betriebsratssitzungen ausfielen. Um ein Ersatzmitglied aus dem Kündigungsschutz rauszuhalten. Weil es eine Kündigung erhalten wird. Das wurde heute wieder Mehrheitlich vom BR abgesegnet. Natürlich die komplette Mehrheitsliste gegen die Minderheitsliste. Das Ersatzmitglied gehört der Minderheitsliste an. Das ist alles sowas von konstruiert, das sind schon kriminelle Machenschaften. Nur leider nicht beweisbar.
08.08.2005 um 19:01 Uhr
Hallo Nixnutz Das was du schilderst ist enorm .Das heißt es hat auch keine anhörung stattgefunden .Ich würde jetzt erst einmal Einen Arbeitsrechler einschalten vieleicht ist noch was zu retten.Ihr als übrige BR's sofort sich mit der Gewerkschaft in verbindung setzen.
08.08.2005 um 19:18 Uhr
Hallo nixnutz Darf ich Fragen aus welcher Stadt du kommst!
08.08.2005 um 19:18 Uhr
die Anhörung erfolgte heute in einer Sondersitzung, extra dafür einberufen. Das Ersatzmitglied wird sicher klagen, aber ob das den Arbeitsplatz rettet?
08.08.2005 um 19:26 Uhr
wir sind in Köln
08.08.2005 um 19:31 Uhr
Hallo Das ist gut Suche Geh mal auf diese Homepage Verwanter Richter am OLG Telefon: 0221-170 93 20 Telefax: 0221-170 93 210 E-Mail: kanzlei@tws-rechtsanwaelte.de
Gruß BMW
08.08.2005 um 19:40 Uhr
die sehen alle sehr jung aus. Vielen Dank für den Tipp. gruss nixnutz
08.08.2005 um 22:21 Uhr
jetzt habe ich noch eine Zusatzfrage.
Das gekündigte Ersatzmitglied hat ja eine gewisse Kündigungsfrist. Sagen wir 6 Monate. In den 6 Monaten ist es immer noch Ersatzmitglied. Muss es noch bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb als Ersatzmitglied geladen werden falls Vollmitglieder ausfallen? Welche Auswirkungen kann das haben? Besteht dann wieder ein nachträglicher Kündigungsschutz? Viele Grüße
09.08.2005 um 09:55 Uhr
Wenn ich soetwas lese geht mir der Hut hoch. Was ist nur in manchen Betriebsräten los? Verfeindete Listen? Auch wir haben mehrere Listen, aber von Feindschaft keine Spur. Wie wollt ihr denn eure Mitarbeiter vertreten, wenn ihr nicht anständig miteinander arbeiten könnt? Ich will gar nicht erst von der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber reden. Man muss sich ja nicht lieben, aber eine klare Zusammenarbeit muss wohl doch erkennbar sein. In euren Haufen solltet ihr ganz schnell Ordnung bringen. Eure Belegschaft kann sich statt gut aufgehoben doch nur verarscht fühlen. Täve
09.08.2005 um 17:22 Uhr
Das ganze Thema ist auch zum Hut-hochgehen-lassen. Leider sind wir machtlos, da die "gegnerische" Liste mit 6:5 die immer die Mehrheit hat. Die würden sogar 6:5 dafür stimmen, dass die Sonne sich um die Erde dreht, nur um sich durchzusetzen.
Ich weiss nicht in wieweit da noch die Belange der Mitarbeiter zählen, wenn es nur noch um eigene Machtgier geht.
Ich und meine Kollegen hatten sich die Arbeit in einem Betriebsrat jedenfalls anders vorgestellt. Das man etwas für die Arbeitnehmer tun kann, Verhandlungen führt mit der GL usw.
Aber man gibt uns keine Chance. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber beruht überwiegend auf Drohungen mit Klagen, natürlich geht dann dort auch die Klappe runter und man ist nichtmehr Kooperationswillig.
Den Haufen in Ordnung bringen? Wie denn wenn der BR 6:5 der Meinung ist, es sei alles in bester Ordnung.
Viele der Belegschaft fühlen sich nicht vertreten aber was sollen sie tun. Die Ereignisse der letzten Tage haben doch gezeigt, was Leuten passieren kann, die sich bei der Mehrheitsliste unbeliebt gemacht haben. Und heutzutage hat jeder Angst um seinen Arbeitsplatz und hält deswegen den Mund.
Einige der übrigen Mitglieder der Minderheitsliste werden bei der nächsten Wahl vorraussichtlich nichtmehr kandidieren weil sie die Sitzungen z. Zt. nur noch mit Beruhigungsmitteln durchstehen. Und die Gesundheit geht denen vor. Da nehmen sie es lieber in Kauf, dass wenn auch ihr Kündigungsschutz abgelaufen ist, sie den selben Weg gehen wie nun das Ersatzmitglied.
19.08.2005 um 02:21 Uhr
hallo nixnutz, ich kenne solche zustände nur zu gut. Da kann man schon verzweifeln. Ich habe die br-arbeit dann hingeschmissen und bin dann auch aus der gewerkschaft ausgetreten, weil der zuständige gewerkschaftssekretär mit dem br-vorsitzenden unter einer decke steckte. Wie du schon erwähnt hast: die gesundheit geht vor. mfg McShultz
21.08.2005 um 15:01 Uhr
Hallo McSchulz, das mit der Gesundheit ist sicher mit das Wichtigste. Ich merke bei mir selber wie es mir auf den Magen schlägt und frage mich, ob es das noch wert ist. Andererseits weiss ich auch, dass ich mit einer Kündigung in naher Zeit rechnen kann, sollte ich den BR verlassen und so reichlich sind die Arbeitsplätze im Moment ja auch nicht gesät. Leider ist es bei uns zur Zeit so, dass Teile des BR ein Druckmittel gegen die GL in der Hand haben und dies nützen um "Gegner" aus der Firma zu kündigen. Klingt abenteuerlich und kriminell, ist aber eine Tatsache. Nur leider nicht beweisbar.
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