Hallo zusammen,

ich bin Vorsitzender der JAV in einem mittelständischem Betrieb.
nun endet im Juni meine Ausbildungszeit mit der (hoffentlich bestandenen) mündl. Prüfung.
Da ich gerne weiterhin im Betrieb angestellt bleiben würde, habe ich den Antrag auf Übernahme im Hinblick auf meine noch 1 Jahr anhaltende Amtszeit gestellt.

Nun die Frage: Wie sieht es aus, wenn ich von meinem Arbeitgeber eine Probezeit in den Arbeitsvertrag (den ich ja erst noch bekommen müsste) gesetzt bekomme?
Wie sieht es in dem Fall mit dem "besonderen Kündigungsschutz" aus, oder verfällt er in dem Moment und ich kann nach Lust und Laune entlassen werden?

Fällt jemdandem evtl. auf die Schnelle ein § ein mit dem ich dann argumentieren kann?

Vielen Dank schon im Vorraus.