Hallo,

ich bin in unserem Betrieb JAV-Vorsitzender und im 2. Lehrjahr.
Doch wir alle machen uns ja gedanken über unsere übernahme und so weiter.... nun meine fragen:

- Laut gesetz hat man als jav doch einen kündigungsschutz beginnend mit der amtszeit bis 1 jahr nach ende der amtszeit. das heisst doch, dass man mich nach meiner ausbildung übernehmen MUSS, oder kann er trotzdem sagen, dass sie keinen platz im unternehmen haben, oder zu wenig umsatz und daher keine übernahme etc...??? kann mir das mal jemand bitte erklären was dann unter dem kündigungsschutz zu verstehen ist, falls er mich doch nicht übernehmen muss?!

- bei uns lernen 4 azubis nächstes jahr aus, wenn angenommen nur ein platz im unternehmen frei wäre, muss er dann mich nehmen oder kann er einen anderen nehmen und dann zu mir sagen, dass er ja keinen platz mehr hat???

- wie sieht das mit dem unbefristeten vertrag aus, wenn ich den beantrage, muss er mir den geben? wenn nein, warum!?

- bekomm ich dann bei einer übernahme das selbe gehalt wie alle anderen oder etwas mehr weil ich ja jav zusätzlich bin?

danke für eure antworten...