Erstellt am 16.05.2007 um 13:26 Uhr von Petrus
Die Übernahme nach Ende der Lehre ist in §78a BetrVG geregelt:
Während der letzten drei Monate Deiner Ausbildung stellst Du einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach der Lehre gemäß §78a (2) BetrVG. Wenn Dein ArbGeb Dich trotz dieses Antrages nicht weiterbeschäftigen will, steht ihm der Rechtsweg nach § 78a (4) BetrVG offen. Das Arbeitsgricht prüft dann, ob es für den ArbGeb unzumutbar ist, Dich weiter zu beschäftigen. Wenn der ArbGeb mind. einen Azubi übernimmt, sinken seine Aussichten gewaltig, Dich nicht übernehmen zu müssen.
Er kann Dich nach der Übernahme auch nicht nach kurze Zeit kündigen: Hier gilt der besondere Kündigungsschutz von einem Jahr nach Amtsende...
Gehalt bekommst Du das gleiche wie jeder andere Berufseinsteiger Deiner Qualifikation auch.
Bei VW bekamen GBR-Mitglieder Lust-Reisen nach Brasilien.
Bei Siemens gabs für Nicht-Gewerkschafts-BR Schmiergelder.
Und jetzt wollen schon JAVler "Extragehalt" - Sitten sind das...
Erstellt am 16.05.2007 um 13:27 Uhr von rolfo2
Hallo Toby,
hast du schon mal ein JAV-Seminar besucht ?
Solltest du. Im übrigen kannst du nachlesen im § 78 BetrVG
Erstellt am 16.05.2007 um 13:36 Uhr von Dana
@toby
Kündigungsschutz bedeutet nicht, dass befristete Verträge nicht enden können. Aufgrund des Kündigungsschutzes hast du keinen Übernahmeanspruch. Allerdings ist ein Übernahme nach der Ausbildung gem. BetrVG - wie Petrus ausführlich erklärt hat - möglich.
Wieso solltest du nach der Übernahme ein Extragehalt bekommen? Bekommst zu etwa jetzt neben der Ausbildungsvergütung noch ein JAV-Zulage? Betriebsratsamt und JAV-Amt sind EHRENÄMTER.
LG Dana
Erstellt am 16.05.2007 um 14:09 Uhr von Toby
Aber wenn ich ja nach der qualifikation bezahlt werde, dann bin ich ja qualifizierter, da ich lehrgänge für jav und so mache, oder ???
Also wenn zb 2 übernommen werden können, dann stehen meine chancen gut, obwohl 4 auslernen???
Erstellt am 16.05.2007 um 14:52 Uhr von rolfo2
was hat die Qualifikation als JAV mit deiner Arbeit im Betrieb zu tun.
Erstellt am 16.05.2007 um 14:58 Uhr von Toby
wie gesagt, war nur ne überlegung...
dachte als jav muss ich übernommen werden... aber wenn ich noch im amt bin und schon auslerne, muss dann eine neue wahl stattfinden, falls ich nicht übernommen werde?
oder werde ich dann solange behalten wie meine amtszeit ist?
Erstellt am 16.05.2007 um 15:11 Uhr von rolfo2
also, wenn du schon Seminare besucht hast, bist du aber nicht gerade qualifiziert.
Wenn nicht solltest du das schnellstens nachholen
Erstellt am 16.05.2007 um 15:43 Uhr von Toby
ne, hab noch keine gemacht, da ich im moment noch nicht darf...
kann also erst ab juni/juli ein seminar besuchen!!!
danke für eure antworten!