Kurzarbeit schon vor Corona
Haben seit Oktober 2019 schon Kurzarbeit. Gilt die Aufstockung auf 80% auch für solche Unternehmen? Finde nix drüber!
Community-Antworten (3)
04.05.2020 um 21:31 Uhr
Welche Aufstockung auf 80 %? Die gibt es allenfalls dann, wenn das ein Unternehmen mit seinem Betriebsrat (beziehungsweise mit den einzelnen Beschäftigten, wenn es keinen Betriebsrat gibt) vereinbart hat. Du kannst auch eine Aufstockung auf 97 oder auf 83 % des Nettolohnes vereinbaren.
04.05.2020 um 21:37 Uhr
Es geht um:
"Nun soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31. Dezember 2020.
https://www.tagesschau.de/inland/koalitionsschuss-coronavirus-101.html"
aber ob das auch für Fälle zählt, die vorher schon in KA waren?
05.05.2020 um 12:29 Uhr
Die Vergünstigungen sind für Betriebe gedacht die wegen Corona in Kurzarbeit gehen. Sicher beantworten kann die Frage die Arbeitsagentur beantworten.
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