Betriebsrat und gleichzeitig eine Interessengemeinschaft im selben Betrieb?
Wir sind ein 5 Köpfiges Betriebsratsteam in einer Großen Hotelkette. Seit kurzem wollen einige aus unsere Niederlassung eine Interessengemeinschaft gründen, weil Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sind? Geht das überhaupt, dass 2 Interessengemeinschaften in einen Betrieb agieren können?? welche Rechte hat diese Interessengemeinschaft?
Erstellt am 29.04.2009 um 20:47 Uhr von DerAlteHeini
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Die "Kollegen" können so viele Interessengemeinschaften bilden, wie sie wollen,aber nur die Interessenvertretung der Arbeitnehmer,also der Betriebsrat, ist vom Gesetz vorgesehen.
Die "Interessengemeinschaft" hat keinerlei rechtliche Grundlage.