W.A.F. LogoSeminare

Kurzarbeit in den Abteilungen

W
Whynot
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

  1. muss eine Matrix (ggfs. andere Begriffsverwendung) vom Vorgesetzten für die jeweilige Abteilung/Mitarbeiter erstellt und anschließend dem Betriebsrat vorgelegt werden - wo darin fixiert wurde, welcher Mitarbeiter aus der Abteilung X in Kurzarbeit geht und wie lange?
  2. Ohne vorherige genaue Abstimmung wäre zb. Maier eine Woche in Kurzarbeit und Huber 3 Wochen (dies wäre ja ungerecht) - trotz gl. Tätigkeit.

Ich bitte um Rückantwort Besten Dank

38003

Community-Antworten (3)

M
Moreno

04.05.2020 um 13:11 Uhr

Habt Ihr keine BV zur Kurzarbeit? Der Betriebsrat sollte doch sicherstellen können, dass die Kurzarbeit fair aufgeteilt wird.

P
petermännchen

04.05.2020 um 13:19 Uhr

"Ich bitte um Rückantwort" - schriftlich oder geht auch tanzen?

S
seehas

04.05.2020 um 13:30 Uhr

In der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit sollte eigentlich festgelegt sein, dass alle Mitarbeitenden gleichmäßig zur Kurzarbeit herangezogen werden. Auch eine Einteilung zur Kurzarbeit ist eine Dienstplanung, und diese unterliegt der Mitbestimmung. Der BR hat also Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass es auch gerecht ausgeführt wird. Wie das dann konkret durchgeführt wird mit der Planung ist jedem selbst überlassen. Wir haben im Haus eine Exceltabelle erstellt (BR und Personalabt. gemeinsam) in der für jeden Mitarbeiter nachgesehen werden kann wieviel Anspruch auf Arbeit er hat und wieviel er tatsächlich gearbeitet hat.

Ihre Antwort