In unserem Betrieb exisitert seit vielen Jahren eine elektronische Zeiterfassung. Bisher hatte ich als Br-Vorsitzender Einblick in alle Zeiterfassungskonten. N unmehr sperrt mein Arbeitgeber diese Einsicht .
Auf welcher Gesetzesgrundlasge basietrend steht dem BR die Einsichtnahme zu.
§ 80 Überwachung allgem.Vorschriften und Gesetze?