Digitale Zustimmung bei Einstellung
Guten Tag Bei uns sind die Bewerbungsunterlagen für den BR in digitaler Form zugänglich. Die Unterlagen zur Zustimmung oder Ablehnung zur Einstellung wurden bis jetzt immer in Papierform ausgefüllt und vom Vorsitzenden unterschrieben. Nun soll das duale System komplett digitalisiert werden. Die Unterschrift des BR auf dem Papier soll durch setzen eines Kreuzes im Digitalen Formular ersetzt werden. Ich habe etwas zur qualifizierten elektronischen Signatur gefunden, aber diese nur in Zusammenhang mit "normalen " Verträgen. Kann der BR digital unterschreiben? Ist diese Form der Unterzeichnung rechtsgültig?
Danke für Ihre Antworten
Community-Antworten (4)
30.04.2020 um 16:36 Uhr
Ein Blick ins Gesetz:
"BetrVG § 99 (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt."
Der Gesetzgeber hat lediglich für die Ablehnung eine Formvorschrift vorgesehen. Eine Zustimmung ist also nicht formgebunden. Das kann demnach nach Belieben mündlich, schriftlich, durch Daumenzeichen, Kopfnicken oder Nichtstun erfolgen. Also auch durch ein Kreuz. ("Jeder nur ein Kreuz")
30.04.2020 um 17:50 Uhr
Wenn aber Ablehnung dann schriftlich - und das heißt Papier. Der AG steht nicht über dem Gesetz.
30.04.2020 um 17:53 Uhr
"Der AG steht nicht über dem Gesetz."
Du meinst der BR, weil der muss ja schriftlich ablehnen.
30.04.2020 um 20:45 Uhr
Der AG auch nicht. Einfach digitalisieren und fertig, geht eben auch nicht immer so einfach.
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