Erstellt am 28.04.2009 um 15:54 Uhr von waschbär
@manny,
wieso sollte AG dir Kündigen wegen Krankheit?Ich finde deine ganze Fragestellung eher "Krank" als "Gesund".
warum kannst Du nicht selber entscheiden ob du in den Sack haust ? Ich Versteh das alles so-wie-so nicht ???
K zum erst im Jahre 10 ? Mandat abgabe am 31.5.09 ? Angst vor Fristloser wegen Krankheit?
Du solltrst bei deiner Krankeit mal Checkenlassen ob der SBV dir nicht ein paar % besorgen könne.... Dan hättest du noch mehr "schutz" .... Das gilt auch bei Pychos ...
Fährst du Manta B ?????
Erstellt am 28.04.2009 um 15:55 Uhr von Lotte
manny,
Krankheit ist kein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Aber ob Du unter diesen Bedingungen in den Aufhebungsvertrag einwilligst, musst Du gut abwägen.
Erstellt am 28.04.2009 um 15:58 Uhr von kriegsrat
herr kollege, einzelheiten bitte :
selbst wenn du dein amt aufgibst, hast du noch 12 monate kündigungsschutz
und was soll denn bitte eine fristlose kündigung wegen krankheit auslösen ?
( höchstens ständige verstösse gegen die mitteilungs- oder nachweispflichten)
oder was liegt noch an ?
Erstellt am 28.04.2009 um 16:22 Uhr von ridgeback
@Lotte,
naja, möglich schon. BAG sagt: Eine ausserordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist.
Erstellt am 28.04.2009 um 16:26 Uhr von Lotte
ridgeback,
sogenannte Orlando Kündigung.
Manny und ich sprachen aber von fristlos, nicht von außerordentlich...;-)
Erstellt am 28.04.2009 um 16:31 Uhr von ridgeback
@Lotte,
aber die ausserordentliche Kündigung ist doch an keine Frist gebunden und wird doch in der Regel als fristlose ausgesprochen. Ich Denkfehler?
Erstellt am 28.04.2009 um 16:38 Uhr von Lotte
ridgeback,
Du bist mir ja einer...Dein Zitat ist doch eindeutig...
Bei der Orlando Kündigung handelt es sich um eine außerordentlich Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Normalerweise bei Betriebsstillegungen möglich, wenn jemand nicht ordentlich kündbar ist.
Erstellt am 28.04.2009 um 16:39 Uhr von DeWalt
@ ridgeback
Die ordentliche Kündigung ist ja nicht durch TV oder AV sondern durch´s BetrVG ausgeschlossen.
Grundsätzlich hast du aber Recht das eine fristlose Kündigung eine außerordentliche ist. Es gibt aber auch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, bei der das dann nicht mehr zutrifft, weil hier eine Frist existiert.
Erstellt am 28.04.2009 um 16:51 Uhr von ridgeback
@Lotte, @DeWalt,
auch wenn an eine ordentl.Kündigung wegen Krankheit hohe Maßstäbe angelegt werden, sehe ich immer noch die Möglichkeit nach § 626.1 BGB, wenn es für den AG unzumutbar ist das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, eine ausserordentliche (fristlose) auszusprechen.
Erstellt am 28.04.2009 um 17:01 Uhr von DeWalt
@ ridgeback
Bist du wirklich der Meinung das sich ein Arbeitsgericht auf eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit während dem nachwirkendem Kündigungsschutz einlässt? Nach ablauf der sechs Wochen kostet der MA der Firma keinen cent mehr. Wo ist denn da eine Unzumutbarkeit?
Erstellt am 28.04.2009 um 17:07 Uhr von ridgeback
@DeWalt,
häufige, wechselnde Kurzerkrankungen.
Erstellt am 28.04.2009 um 17:11 Uhr von DeWalt
@ ridgeback
......würden aber auch keine Unzumutbarkeit für eine ordentliche Kündigung darstellen.
Erstellt am 28.04.2009 um 17:49 Uhr von waschbär
@ ridgeback,
na dann würde es aber ja immer eine Positive Prognose geben und das Soziale....
Erstellt am 28.04.2009 um 18:08 Uhr von ridgeback
@waschbär,
solange ich nicht den Arzt spielen darf. :-))
Erstellt am 28.04.2009 um 18:32 Uhr von waschbär
@ridgeback,
nun bin ich dem Hund auf die schliche gekommen.... war einfach ich sah in sein Ohr da war das Bild auf Nackter Haut.