Kündigung von BRM gegen Abfindung - Amtsaufgabe schon Monate vorher?
Ich bin seid 8 Jahren im Betriebsrat und meine Firma will mich schon seid längeren los werden nun hat sie mir eine gute Abfindung angeboten wo ich nicht abgeneigt bin ich soll zum 31.01.2010 aus den Betrieb ausscheiden und soll mein Amt schon am31.05.2009 auf geben ich habe Angst das wenn ich das mache das gleich dar Nacht ein Fristlose Kündigung wegen Krankheit bekomme
Community-Antworten (15)
28.04.2009 um 17:54 Uhr
@manny, wieso sollte AG dir Kündigen wegen Krankheit?Ich finde deine ganze Fragestellung eher "Krank" als "Gesund". warum kannst Du nicht selber entscheiden ob du in den Sack haust ? Ich Versteh das alles so-wie-so nicht ??? K zum erst im Jahre 10 ? Mandat abgabe am 31.5.09 ? Angst vor Fristloser wegen Krankheit? Du solltrst bei deiner Krankeit mal Checkenlassen ob der SBV dir nicht ein paar % besorgen könne.... Dan hättest du noch mehr "schutz" .... Das gilt auch bei Pychos ... Fährst du Manta B ?????
28.04.2009 um 17:55 Uhr
manny, Krankheit ist kein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Aber ob Du unter diesen Bedingungen in den Aufhebungsvertrag einwilligst, musst Du gut abwägen.
28.04.2009 um 17:58 Uhr
herr kollege, einzelheiten bitte :
selbst wenn du dein amt aufgibst, hast du noch 12 monate kündigungsschutz und was soll denn bitte eine fristlose kündigung wegen krankheit auslösen ? ( höchstens ständige verstösse gegen die mitteilungs- oder nachweispflichten) oder was liegt noch an ?
28.04.2009 um 18:22 Uhr
@Lotte, naja, möglich schon. BAG sagt: Eine ausserordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist.
28.04.2009 um 18:26 Uhr
ridgeback, sogenannte Orlando Kündigung. Manny und ich sprachen aber von fristlos, nicht von außerordentlich...;-)
28.04.2009 um 18:31 Uhr
@Lotte, aber die ausserordentliche Kündigung ist doch an keine Frist gebunden und wird doch in der Regel als fristlose ausgesprochen. Ich Denkfehler?
28.04.2009 um 18:38 Uhr
ridgeback, Du bist mir ja einer...Dein Zitat ist doch eindeutig... Bei der Orlando Kündigung handelt es sich um eine außerordentlich Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Normalerweise bei Betriebsstillegungen möglich, wenn jemand nicht ordentlich kündbar ist.
28.04.2009 um 18:39 Uhr
@ ridgeback
Die ordentliche Kündigung ist ja nicht durch TV oder AV sondern durch´s BetrVG ausgeschlossen.
Grundsätzlich hast du aber Recht das eine fristlose Kündigung eine außerordentliche ist. Es gibt aber auch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, bei der das dann nicht mehr zutrifft, weil hier eine Frist existiert.
28.04.2009 um 18:51 Uhr
@Lotte, @DeWalt, auch wenn an eine ordentl.Kündigung wegen Krankheit hohe Maßstäbe angelegt werden, sehe ich immer noch die Möglichkeit nach § 626.1 BGB, wenn es für den AG unzumutbar ist das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, eine ausserordentliche (fristlose) auszusprechen.
28.04.2009 um 19:01 Uhr
@ ridgeback
Bist du wirklich der Meinung das sich ein Arbeitsgericht auf eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit während dem nachwirkendem Kündigungsschutz einlässt? Nach ablauf der sechs Wochen kostet der MA der Firma keinen cent mehr. Wo ist denn da eine Unzumutbarkeit?
28.04.2009 um 19:07 Uhr
@DeWalt, häufige, wechselnde Kurzerkrankungen.
28.04.2009 um 19:11 Uhr
@ ridgeback
......würden aber auch keine Unzumutbarkeit für eine ordentliche Kündigung darstellen.
28.04.2009 um 19:49 Uhr
@ ridgeback, na dann würde es aber ja immer eine Positive Prognose geben und das Soziale....
28.04.2009 um 20:08 Uhr
@waschbär, solange ich nicht den Arzt spielen darf. :-))
28.04.2009 um 20:32 Uhr
@ridgeback, nun bin ich dem Hund auf die schliche gekommen.... war einfach ich sah in sein Ohr da war das Bild auf Nackter Haut.
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