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Dürfen kranke Kollegen im Schichtplan namentlich erwähnt werden?

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Edelweis
Jan 2018 bearbeitet

Ist es möglich, dass in Schichtplänen die kranken Kollegen namentlich aufgeführt werden? Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht erlaubt ist. In unserem Gremium gibt es verschiedene Meinungen. Kann mir jemand konkret helfen. Vielleicht mit §,Urteilen etc.?

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Community-Antworten (7)

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Kriegsrat

28.04.2009 um 12:59 Uhr

könnte eine verletzung des bundesdatenschutzgesetzes sein bzw. verletzung des persönlichkeitsrechts........ die frage ist, welches ziel damit erreicht werden soll, lediglich information, wobei eigentlich der hinweis auf abwesenheit ohne angabe weshalb genügen sollte oder anprangerung... der mitarbeiter könnte ja mal eine beschwerde gem. § 85 betrVG schreiben, und der BR dieses thema bis zur einigungsstelle treiben, wenn der AG zukünftig auf solche aufführungen nicht verzichtet

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paula

28.04.2009 um 13:38 Uhr

was steht den an der Stelle im Dienstplan? Auf welcher Ebene wird dieser Plan erstellt? Gruppe? Abteilung? Unternehmen?

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edelweis

28.04.2009 um 15:48 Uhr

Da steht als Überschrift "Krank" wie in den anderen Spalten Frühschicht,Spätschicht,Nachtschicht usw. Erstellt wird dieser Plan vom Abteilungsleiter, hängt am schwarzen Brett der Abteilung, wo auch alle Besucher und Kunden vorbeikommen.

P
paula

28.04.2009 um 16:29 Uhr

das halte ich auch nicht für zulässig. Man sollte sich aber auch für die Kollegen die nicht arbeitsunfähig sind mal fragen warum externe die hier vorbeilaufen wissen müssen wer wann arbeitet... Da habt Ihr ggf. mehr als eine Baustelle.

Bei uns bekommen die MA den Plan persönlich als Mail. Da sind dann aber auch nur die Kollegen der Gruppe drauf. jetzt kann man herrlich streiten ob es in einem solchen Gruppenplan zulässig ist einen Hinweis auf Erkrankung der Kollegen zu geben.

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Alexa

28.04.2009 um 20:44 Uhr

Zum einen ist der Schichtplan in der Mitbestimmung (zumindest was Beginn u Ende betrifft), zum anderen sind solche "Veröffentlichungen" im Rahmen anderer Regelungen in der Mitbestimmung. Da soll der AG mal den BR anschreiben und sein Wollen begründet vortragen. Dann kann der BR sich die Gründe anschauen und danach entscheiden. Ich kenne Schichtpläne (allerdings ohne externe Einsichtnahmemöglichkeit) in denen die komplette Belegschaft des Bereichs aufgeführt war. Alle Anwesenden in ihrer Schicht, die Urlauber, Lehrgänger und auch die Kranken. Allerdings ohne weitere Informationen. Also nicht, wohin in den Urlaub gefahren wurde, was auf dem Lehrgang geschult wurde und logischerweise auch keine Krankheit. Damit konnten / können alle Betroffenen ganz gut leben.

W
Waschbär

28.04.2009 um 20:56 Uhr

@edelweis, also auf dem Plan steht ja zu erst die schicht und dann das Krank. ?? Krank ist wie gearbeitet .-)))

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Edelweis

30.04.2009 um 13:45 Uhr

@all Danke für Eure Antworten. Haben das Problem inzwischen auf dem "kleinen"Dienstweg geregelt. Auf Hinweise der BR-Mitglieder hat der BRV den Abteilungsleiter angesprochen, Eintrag zu den kranken Kollegen wurde entfernt. Wir behalten das "schwarze Brett" dieser und der anderen Abteilungen natürlich im im Auge.

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