Abmahnung wegen Betriebsratstätigkeit?
Ein minderjähriger Azubi ist auf mich als Betriebratmitglied zu gekommen und hat zu mir gesagt Das er ein schreiben von der Personalchefin bekommen hat worauf stand das er seine Minusstunden abbauen solle.Der Betriebsrat wurde darüber nicht informiert.Ich habe zu ihn gesagt das dieses Problem der Betriebsrat klären wird und er solle doch nicht unterschreiben.Ich bin daraufhin zu unseren andern Azubis gegangen und habe sie gefragt ob sie auch so ein schreiben bekommen haben.Sie bejahten dieses. Daraufhin wurde ich zum Geschäftsführer bestellt und habe eine Abmahnung erhalten weil ich angeblech den Betriebsfrieden in der Firma gestört haben solle.In dem ich seine Autorität untergrabe und Unruhe stifte.Nach §2 BetrVG Ist dies rechtens? Und wie kann ich mich gegen diese Abmahnung als Betriebsratsmitglied währen
Community-Antworten (14)
27.04.2009 um 23:28 Uhr
Nun, manchmal sind halt Abmahnungen eine Art Trophäe für ein BRM. In diesem Fall sehe ich das eindeutig so. Die begründung ist an den Haaren herbeigezogen - und dass ein BRM immer mal den "Betriebsfrieden" in Gefahr bringen kann, dass bringt das Amt so mit sich!
Die Abmahnung würde ich ins BR Büro hängen! Als eine Art Auszeichnung!
27.04.2009 um 23:31 Uhr
Zunächst einmal wäre zu klären, warum Azubis überhaupt Minusstunden haben, um eine etwaige BR-Beteiligung beurteilen zu können.
27.04.2009 um 23:35 Uhr
Allerdings ist hier ein AN zu einem BRM gekommen mit einer wie es aussieht Beschwerde. Hiermit ist also das Vorgehen des Gremiums oder des BRM legitim!
28.04.2009 um 10:26 Uhr
in der regel ist die berechnung von minusstunden nicht rechtens. denn die ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die ausbildung aus gründen, für die ein azubi nichts kann ausfällt, obwohl er bereitstehen würde (§19 berufsbildungsgesetz). und nach § 80 BetrVG ist es aufgabe des BR auf einhaltung der gesetze im betrieb zu wachen und nichts anderes hast du getan , eventuell würde ich die geschäftsführung doch mal anschreiben, daß weitere derartige behinderungen der betriebsratstätigkeit durch euch nicht mehr hingenommen werden.... vielleicht würde sich in diesem fall auch lohnen (obwohl ich normalerweise anderer meinung bin) gegen diese abmahnung zu klagen, da es ja hier offenbar um die grundsätzliche frage geht, der geschäftsleitung einmal grenzen aufzuzeigen im umgang mit dem betriebsrat...
28.04.2009 um 15:07 Uhr
DiiJay
...wieviel Trophäen hast'n schon?
28.04.2009 um 15:12 Uhr
Gründer
& hier ein allzeit beliebter Link:www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
28.04.2009 um 15:14 Uhr
@Laffo, du strapazierst........
28.04.2009 um 18:25 Uhr
@DJ, "sind halt Abmahnungen eine Art Trophäe für ein BRM" Das sehe ich nicht so, und schon gar nicht in dierem zusammen hang.
@Mona-Lisa, nee der Tapeziert ....Hoffentlich denkt er daran das nach dem Taptenaufhängen nicht gleich zu lüften... sonst kommen die Tapeten wieder runter .-) Ich hatte da mal so ein "prägendes" erlebniss :-(((
28.04.2009 um 18:35 Uhr
@waschbär
Ich habe zu ihn gesagt das dieses Problem der Betriebsrat klären wird und er solle doch nicht unterschreiben.Ich bin daraufhin zu unseren andern Azubis gegangen und habe sie gefragt ob sie auch so ein schreiben bekommen haben.Sie bejahten dieses. Daraufhin wurde ich zum Geschäftsführer bestellt und habe eine Abmahnung erhalten weil ich angeblech den Betriebsfrieden in der Firma gestört haben solle.In dem ich seine Autorität untergrabe und Unruhe stifte.Nach §2 BetrVG
Doch, gerade in diesem Beispiel! Was bitte schön rechtfertigt deiner geschätzten Meinung nach eine Abmahnung?
Ich bleibe dabei - tolle Trophäe!!!
@Laffo Leider nur eine, danach wurde es aufgegeben ;-))) Hängt im übrigen wirklich im BR Büro ;-)))
28.04.2009 um 19:03 Uhr
Danke schön für eure Hilfe. Den Azubis wurden die Minusstunden erlassen und die Gewerkschaft klagt jetzt für mich gegen die Abmahnung. Im übrigen war es meine erste Abmahnung,bin ja auch erst ein halbes Jahr im Betriebsrat.Wird wohl nicht meine letzte bleiben!!!
28.04.2009 um 19:07 Uhr
@Gründer, wegen A: und die Gewerkschaft klagt jetzt für mich gegen die Abmahnung. > Viel Glück....
B:Im übrigen war es meine erste Abmahnung,bin ja auch erst ein halbes Jahr im Betriebsrat.Wird wohl nicht meine letzte bleiben!!!
Bei der Einstellung bestimmt. !
Guter Rat, sende deinem BRV mal zum Gesprächs Seminar, dann benötigst DU keine GEW um solch sinnlose Abmahungen "raus" zu klagen. Für Gewöhnlich, regelt ein BRV das in einem Gespräch, ausser im Kindergarten....
28.04.2009 um 20:03 Uhr
Hallo waschbär,der BRV hat alles versucht um diese Abmahnung zu verhindern.GV hat sich nicht darauf eingelassen.Er besteht regelrecht auf die Abmahnung. Kindergarten, genau das ist es, du hast es auf den Punkt gebracht.
28.04.2009 um 21:00 Uhr
@gründer, Die frage ist ob es sinn macht die Abmahung raus zu Klagen.... Ich sehe in dieer Abmahung nicht unbedingt die Kündigung als folge. Ich Persönlich würde sie in der Akte belassen, der Ag blamiert sich nur wenn er sie für eine Kündigung raus hohlt. Im gegenteil, durch das raus klagen könnte es bei dir auf der Arbeit noch "gruseliger" werden, der AG könnte das als Kampfansage sehen. Deshalb und das ist der Grund, las die Eskalation sein, unter umständen versaust du dir nur alles , gehe lieber zu einem Seminar mit dem Thema, das gibt dem Ag mehr zu denken und könnte sein das er dann an fängt seine Metohden mal zu über Denken.
28.04.2009 um 21:38 Uhr
woschbeeer, seit wann können Fellnasen tapetieren?
Louvre-Tante & wenn? Ich glaube dein Kommentar liegt eher in dieser Rubrik...
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