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Arbeitszeitüberprüfung - darf der BR ( ohne wissen der GL ) eine Stempelkarte einer Mitarbeiterin kopieren?

E
Elvis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

darf der BR ( ohne wissen der GL ) eine Stempelkarte einer Mitarbeiterin kopieren, zwecks Prüfung ( es besteht der Verdacht, das Fehlzeiten nicht nachgearbeitet werden ) ? Sie selber führt die Zeitkonten.

Vielen Dank !!!

5.95607

Community-Antworten (7)

P
paula

27.04.2009 um 16:52 Uhr

wer führt die Zeitkonten?

T
Tomate

27.04.2009 um 17:14 Uhr

Eine Frage hierzu erstmal: Gibt es eine GBV bzgl. Vertrauensarbeitszeit? Und: wer zeichnet die geführten Zeitkonten ab? Sollte vom Vorgesetzten gemacht werden. Hat der Vorgesetzte den Verdacht, dass die Zeiten nicht korrekt geführt wurden bzw. die Arbeitszeit nicht erfüllt wurde, muss er dies dem BR anzeigen und kann eine Überprüfung anordnen. Hat der Vorgesetzte die Zeitkonten nicht abgezeichnet, hat er ein Problem zu beweisen, dass diese nicht korrekt sind.

R
rolfo

27.04.2009 um 17:55 Uhr

Aus der Fragestellung entnehme ich dass der BR die Kollegin des Lohnbetrugs überführen will. Macht sich der BR zur Polizei? Berichtige mich wenn ich falsch liege!

W
Waschbär

27.04.2009 um 18:06 Uhr

@ELVIS, Stichwort Raubkopie.... Im ernst, es könnte eine sein :-) Die frage ist eher warum will der BR den eine? Hat die AN nicht ggf sogar einen anspruch auf eine Kopie der Karte? Wegen der Beiweisgraft für den fall der fälle?

I
Immie

27.04.2009 um 18:17 Uhr

@ELVIS Sorry, und wann kauft ihr euch einen Sherif-Stern? Warum macht ihr euch zum AG-Helfer? Muss ich nicht verstehen...

P
Peanuts

27.04.2009 um 19:26 Uhr

"darf der BR ( ohne wissen der GL ) eine Stempelkarte einer Mitarbeiterin kopieren, ... ? "

Geht´s noch? N E I N !

J
Justice

28.04.2009 um 11:44 Uhr

@all Im Grunde stimme ich den Sheriff-Vorwürfen zu. Es kommt aber auch ein bißchen darauf an, was der BR mit dem WIssen bezweckt. Bei uns gab es folgenden Vorfall: Gewisse MA bescheissen gerne bei der Fahrtkostenabrechnung und halten sich deshalb für besonders schlau. Es besteht eine BV ''Fahrgemeinschaften'', in der wurden Vergütungssätze erheblich erhöht. Wenn man die Fahrten aber selbst abrechnet (mit eigenen PKW) hat man dennoch einen kleinen Vorteil. Das Lohnbüro sprach mich (BRV) an, daß in dem Fall ein erheblicher Verdacht des Lohnbetrugs besteht (er hätte sich auch gleich an den AG wenden können). Ein Anruf an den Vorgesetzten, der hätte dokumentiert, ob die Kollegen gemeinsam fahren, hätte gereicht. Ich habe mit den Kollegen geredet, daß sie es lassen sollen, weil sie im Focus des Lohnbüros stehen und eine fristlose Kündigung droht. Die Kollegen waren einsichtig und wollen zukünftig korrekt abrechnen. Bin ich jetzt Sheriff des AG's oder schütze ich dadurch Kollegen, die schon fast auf der Abschussliste stehen???

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