W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Betriebsrates wie geht es weiter?

1
18301
Apr 2020 bearbeitet

Hallo

Angenommen bei dem Zustimmungsersetzungsverfahren zur Kündigung eines BRM stimmt das Arbeitsgericht zu. Was ist dann? Ist der Kollege gekündigt? Kann er noch Kündigungsschutzklage einlegen? Wie geht es weiter? Danke.

37409

Community-Antworten (9)

C
celestro

28.04.2020 um 15:07 Uhr

Wenn die Frist zur Klage noch nicht abgelaufen ist ... was bei 3 Wochen aber wohl eher selten vorkommen wird.

1
18301

28.04.2020 um 15:14 Uhr

Verstehe ich nicht. Welche 3 Wochen?

C
celestro

28.04.2020 um 15:24 Uhr

Sorry, ich war bei der Frist gegen eine Kündigung vorzugehen, hängengeblieben. Aber die Kündigung kam ja noch gar nicht, weil der BR nicht zugestimmt hat.

https://www.iww.de/aa/archiv/zustimmungsersetzungsverfahren-keine-kuendigung-wegen-drei-schrauben-f4537

unten der Kasten zeigt glaube ganz gut die Wege auf.

1
18301

28.04.2020 um 15:36 Uhr

Oh dann ist der nach der Gerichtsverhandlung zu 99% wohl weg. Er kann zwar Kündigungsschutzklage erheben, wird aber wohl nichts nutzen. Oder habe ich da was falsch verstanden?

K
kratzbürste

28.04.2020 um 15:49 Uhr

Wenn im Zustimmungsersetzungsverfahren des 103er das Gericht der Kündigung zugestimmt hat, erübrigt sich eine neuerliche K-Schutzklage. In Frage käme das Landesarbeitsgericht. Aber das müsste doch die Rechtsvertretung kennen.

C
celestro

28.04.2020 um 15:51 Uhr

naja ...

"Aber: Vortrag neuer - im Beschlussverfahren noch nicht berücksichtigungsfähiger - Tatsachen durch ArbN und Berufung auf Formfehler durch ArbG (zum Beispiel Unverzüglichkeit s.o.) möglich!"

dennoch hast Du vermutlich recht ... die Chance wird vermutlich nicht sehr groß sein.

M
Moreno

28.04.2020 um 15:59 Uhr

Na erstmal sollte der Kollege sich dringend einen Anwalt nehmen! Und was dann letztendlich in einem Kündigungsprozess rauskommt hat mit der Zustimmung des Gerichtes nix zu tun. Oftmals einigt man sich dann ja auch schon im Vorfeld!

P
Pjöööng

28.04.2020 um 16:11 Uhr

Also... falls sich das BRM nicht schon während des Zustimmungsersetzungsverfahrens einen Anwalt genommen hat, wird er danach nur ein bedauerndes "Da hätten Sie mal früher zu mir kommen müssen!" hören. Wenn der Arbeitgeber nicht noch einen kapitalen Fehler macht ist das BRM raus, ohne wenn und aber!

M
Moreno

28.04.2020 um 17:11 Uhr

Na vor Gericht und auf hoher See.....da kann viel passieren! :-)

Ihre Antwort