§37 BetrVG wegen Verhinderung des BRV
Hallo, Wir diskutieren gerade mit dem AG über eine Freistellung nach § 37 BetrVG wenn der freigestellte BRV im Urlaub ist. Es geht dabei um 2.5 Tage. Am 1. Bereite ich als stellver. Vorsitzender die Sitzung vor, lese mich in alle Themen ein und leite die Sitzung. Am 2. Tag arbeite ich die Sitzung auf und schreibe die Beschlüsse. Am 3. halben Tag schreibe ich die Einladung für die nächste Sitzung. Der Arbeitgeber schreibt mir jetzt, dass wenn ich mich freistelle er ein paar Stichpunkte haben möchte, was ich genau tue. Ich würde gerne mal hören, wie andere Betriebsräte ihre Freistellung dem AG mitteilen.
Vielen dank
Community-Antworten (6)
27.04.2020 um 22:35 Uhr
Bei 2,5 Tagen für eine Sitzung würde ich als AG auch Stichpunkte haben wollen. Der AG hat Dich freizustellen für die Zeit, die benötigt wird und eher kein Anrecht auf Stichpunkte. Aber Du mMn auch keine 2,5 Tage für eine einzelnen BR-Sitzung.
28.04.2020 um 09:48 Uhr
Es kommt stark auf den Betrieb an, wie viel Zeit man tatsächlich benötigt. Aber das hat der Arbeitgeber nicht zu bewerten. Ob und in welchem Umfang BR- Arbeit erforderlich ist, entscheidet das BR Mitglied selbst. Der AG muss die Freistellung ja auch nicht genehmigen, sondern hat es hinzunehmen, wenn das BR- Mitglied sich anmeldet.
Hat der AG Zweifel, muss er das Arbeitsgericht anrufen.
28.04.2020 um 10:16 Uhr
Der Vorgesetze bekommt Bescheid und gut ist. Da wird nicht diskutiert!
28.04.2020 um 13:34 Uhr
Das BAG hat bereits vor 25 Jahren seine Rechtsprechung aufgegeben nach der der Arbeitgeber Anspruch auf eine stichwortartige Umschreibung der beabsichtigten BR-Tätigkeit hat. Insofern ist die erste Antwort hier etwas verstörend.
Aber in der Tat ist es für mich nicht nachvollziehbar wie eine Sitzung die inclusive Einarbeitung in die Themen einen Tag braucht, einen ganzen Tag für die Nachbreitung braucht.
28.04.2020 um 14:58 Uhr
Der freigestellte BRV ist im Urlaub! Wie kommst Du darauf, dass sein Vertreter dessen Aufgaben so nebenher verrichten soll? Wie gesagt abmelden für diese Zeit und gut ist!
28.04.2020 um 15:09 Uhr
"Insofern ist die erste Antwort hier etwas verstörend."
Wohl kaum, oder wo steht da, der AG hätte ein Anrecht auf die Stichpunkte?
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