W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsvereinbarung zur Verkleinerung des GBR - wer kann eine zur Verfügung stellen?

S
Schamane
Jan 2018 bearbeitet

wer kann mir eine GBV zur Verfügung stellen, die die verkleinerung des Gesamtbetriebsrates vereinbart

5.46802

Community-Antworten (2)

K
Kölner

26.04.2009 um 16:57 Uhr

@Schamane Ich weigere mich eigentlich immer so eine BV zu akzeptieren...

D
derdermalwjlwar

27.04.2009 um 15:29 Uhr

Schlechte Antwort, Kölner.

Der Arbeitgeber kann eine solche Vereinbarung verlangen. Weigert sich der GBR, dann geht es vor die Einigungsstelle. Die kann dann allerdings einen Spruch nur fällen auf Basis der Vorgaben des § 47 (5): " .... dass Betriebsräte ....... , die regional oder durch gleichartige Interessen miteinander verbunden sind, gemeinsam Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden."

Damit hat es der BR am Ende nicht mehr in der Hand, wieviele Mitglieder den GBR bilden, und auf welcher Basis diese ausgewählt werden. Aus diesem Grunde kann es tatsächlich besser und sinnvoller sein, sich mit dem AG einvernehmlich nach § 47 (4) über die Größe und Zusammensetzung des GBR zu einigen.

Ihre Antwort