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Abmelden für Betriebsratsarbeit

H
helpme
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, für eine Betriebsratsarbeit meldet man sich regulär beim Vorgesetzten ab. Jetzt wurde der Kollegin unterstellt, sie hätte sich nicht abgemeldet, obwohl Sie nur ca 2- 3 Min im BetrVG während der Arbeitszeit einen § nachschaun wollte. Es gibt nach meiner Ansicht einen Kommentartext der bei so einer kurzen Zeitspanne eine Abmeldung nicht vorsieht.

Bitte um Hilfestellung Danke

943015

Community-Antworten (15)

P
Pjöööng

27.04.2020 um 14:59 Uhr

Sinn der Abmeldung ist vorrangig, dass eine Vertretung am Arbeitsplatz organisiert werden kann. Kommt eine Vertretung von vornherein nicht in Frage (weil z.B. die Dauer der BR-Arbeit sehr kurz ist), dann bedarf es auch keiner Abmeldung. Ich denke das sollte man auch im Fitting so finden.

Von daher dürfte es auch darauf ankommen, welche Arbeit Deine Kollegin macht. Ist sie Verkäuferin im Baumarkt, wäre meine persönliche Einschätzung, dass sie sich auch für relativ lange Zeiten der BR-Arbeit widmen darf, ohne sich abzumelden, bei einem Air Traffic Controller (Fluglotse) sähe ich das hingegen erheblich enger.

B
BRHamburg

28.04.2020 um 06:13 Uhr

Was ist den deiner Meinung nach eine * kurze Zeitspanne *? Ich würde mal vermuten das es diesen Kommentar so nicht gibt. Aber das Abmelden zur BR Arbeit muss in der Praxis auch machbar sein. Wenn mich ein Kollege an meinem Arbeitsplatz anspricht und etwas fragt, dürfte es eher unnötig sein mich abzumelden bevor ich antworte. Muss ich aber meinen Arbeitsplatz verlassen, um in ein Gesetzbuch zuschauen, dürft eine Abmeldung nötig sein auch für 2 - 5 Min.

K
kratzbürste

28.04.2020 um 09:53 Uhr

Eine kurze Zeitspanne ist die Zeit, für die der Arbeitgeber realistischer Weise keine arbeitsorganisatorischen Maßnahmen ergreifen würde , um den Ausfall zu kompensieren.

H
Hangman

28.04.2020 um 10:26 Uhr

Hallo Helpme,

schaue bitte einmal hier nach: 7 ABR 135/09 BAG vom 29.06.2011

Auszug aus dem Urteil: „Ein Betriebsratsmitglied muss sich grundsätzlich bei seinem Arbeitgeber abmelden, bevor es an seinem Arbeitsplatz Betriebsratstätigkeit verrichtet. Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht ernsthaft in Betracht kommt, die Arbeitseinteilung vorübergehend umzuorganisieren. Der Arbeitgeber kann dann aber verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum ausgeübten Betriebsratstätigkeit nachträglich mitgeteilt wird.“

P
Pjöööng

28.04.2020 um 10:36 Uhr

Zitat (BRHamburg): "Ich würde mal vermuten das es diesen Kommentar so nicht gibt." "Vermutungen" sind ein ganz schlechter Ratgeber bei der Betriebsratsarbeit! "Wissen" wäre da empfehlenswerter. Wenn man es nicht hat, dann kann man es sich aneignen. Das ist sogar ein relativ einfacher Vorgang. Für den Anfang ist dafür ein Werkzeug namens "google" durchaus nicht völlig ungeeignet. Dort finde ich z.B. gleich als ersten Treffer: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-abmeldung-am-arbeitsplatz/details/anzeige/ Dort heißte es: " Nach der Rechtsprechung ist eine Abmeldung dann nicht erforderlich, wenn eine Überbrückung des Arbeitsausfalls für den Arbeitgeber gar nicht in Betracht kommt. Das kommt immer auf den Einzelfall an.

Dabei ist in der Regel dann keine Abmeldung notwendig, wenn

die konkrete arbeitsvertragliche Aufgabe bzw. die Tätigkeit keine kurzfristige Vertretung erfordert und
das Betriebsratsmitglied nicht aus arbeitsorganisatorischen Gründen dauerhaft für den Arbeitgeber erreichbar sein muss und
die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit auch ansonsten keine organisatorischen Vorkehrungen des Arbeitgebers erfordert.

Das kann z.B. bei einer Lehrerin der Fall sein, die bei der Unterrichtsvorbereitung am Nachmittag ihre Arbeit zur Wahrnehmung von Betriebsrats-/Personalratstätigkeit unterbricht. Oder bei einer langfristig angelegten rein projektbezogenen Arbeitsaufgabe."

Zitat (BRHamburg): "Aber das Abmelden zur BR Arbeit muss in der Praxis auch machbar sein." Das Telefon ist in Eurem Landstrich noch nicht erfunden?

B
BRHamburg

28.04.2020 um 13:17 Uhr

@ Pjöööng ich habe mir den Link von dir jetzt mehrfach angesehen, und kann nicht erkennen wo dort steht das ich mich bei exakt 2-5 Minuten nie abmelden muss. Also war dein Beitrag wie gewohnt völlig am Thema vorbei. Und zum Thema Telefon: Der Arbeitgeber stellt nicht für alle Mitarbeiter Telefone zur Verfügung. Und mein privates Handy nutze ich dafür nicht.

S
stehipp

28.04.2020 um 14:13 Uhr

Und auch mein Chef ist nicht immer telefonisch oder persönlich erreichbar, der hat nämlich nebenbei noch einen Job, den er zu erledigen hat. Also rate ich jedem neuen BR-Mitglied, rede einfach mal mit deinem Vorgesetzten. Frag ihn wie er es haben will. Es kommt doch ganz wesentlich darauf an, wie die eigene Tätigkeit aussieht, wie der eigene Tagesablauf organisiert ist, wie Vertretungsregelungen sind usw. Somit würde ich hier nicht von pauschalen Minutenangaben ausgehen, sondern den Einzelfall betrachten.

P
Pjöööng

28.04.2020 um 14:20 Uhr

Zitat BRHamburg: "ich habe mir den Link von dir jetzt mehrfach angesehen, und kann nicht erkennen wo dort steht das ich mich bei exakt 2-5 Minuten nie abmelden muss."

Das hatte ich ja auch nirgendwo behauptet, was ja jeder der zumindest mit halbwegs ausreichender Intelligenz gesegnet ist auch erkennen kann. Vielleicht findest Du ja jemanden der Dir das mal erklären kann. Ansonsten: Geh woanders spielen!

B
BRHamburg

29.04.2020 um 09:50 Uhr

Doch genau das hast du gestern um 8:36 behauptet. Du solltest dich vieleicht mal von einem Facharzt untersuchen lassen. Oder aber die Bewußtsein verändernden Dinge weg lassen.

P
Pjöööng

29.04.2020 um 11:33 Uhr

Wenn Du meinst.

B
BRHamburg

29.04.2020 um 11:49 Uhr

Der Beitrag steht ja hier im Thread, so kann jeder deine erneute falsche Aussage lesen.

C
celestro

29.04.2020 um 11:56 Uhr

@ BRHamburg

Sorry, aber ich kann Deine Vorwürfe Richtung Pjöööng nicht nachvollziehen.

C
Catweazle

29.04.2020 um 20:26 Uhr

Ich auch nicht, zumal der Beitrag plausibel ist.

D
DummerHund

29.04.2020 um 22:36 Uhr

Ich schließe mich mal celsetro und Catweazle an.

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