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Kurzarbeit Personalausschuss

M
Moied
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der Personalausschuss bestimmen und mit der GS verhandeln wer in Kurzarbeit geht? Sollte nicht besser der ganze BR dies klären? Ich finde dazu nichts... Hat da jemand Erfahrung? Grüße Konrad

26306

Community-Antworten (6)

C
Catweazle

27.04.2020 um 00:35 Uhr

Das Ergebnis der Verhandlung wird ja wohl in einer BV festgehalten. Dafür ist ausschließlich der BR zuständig.

B
BRHamburg

27.04.2020 um 07:11 Uhr

Ich denke nicht das man in einer BV festlegen muss, wann welcher Mitarbeiter genau von KA betroffen ist. ( MA x bleibt Montag zu Hause und kommt Dienstag und Donnerstag. Dafür bleibt dann MA Z zu Hause) Da es sich hier um die Planung der Schichten geht, hat bei uns der AZA die Aufgabe. Eine feste gesetzliche Regelung wird es hier nicht geben. Das kann jedes Gremium für sich selbst entscheiden.

K
kratzbürste

27.04.2020 um 09:45 Uhr

Der Personalausschuss in BR-Gremien bis 7 Personen darf keine eigenständigen Entscheidungen fällen. Ab der BR-Größe von 9 und mehr, darf der BR mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder dem Ausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen (ausser den Abschluss einer BV)

F
Fried-1974

27.04.2020 um 12:40 Uhr

Warum soll der Personalausschuss oder BR bestimmen wer zu Hause bleibt? bei uns wird drauf geachtet das alle gleichmäßig in Kurzarbeit gehen.

B
BRHamburg

28.04.2020 um 06:20 Uhr

Bei uns wird die KA in die Schichtpläne für die Bereiche aufgenommen. Und Schichtpläne werden nach dem Gesetz vom BR oder einem Ausschuss mitbestimmt. Also bestimmen der BR oder sein Ausschuss faktisch auch wer zu Hause bleibt.

F
Fried-1974

29.04.2020 um 19:16 Uhr

@ BRHamburg: das mit den Schichtplänen ist schon in der BV-Kurzarbeit aufgenommen, Der Rythmus bleibt so bestehen, als wäre Betriebsruhe.

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