Erstellt am 26.04.2020 um 22:35 Uhr von Catweazle
Das Ergebnis der Verhandlung wird ja wohl in einer BV festgehalten. Dafür ist ausschließlich der BR zuständig.
Erstellt am 27.04.2020 um 05:11 Uhr von BRHamburg
Ich denke nicht das man in einer BV festlegen muss, wann welcher Mitarbeiter genau von KA betroffen ist. ( MA x bleibt Montag zu Hause und kommt Dienstag und Donnerstag. Dafür bleibt dann MA Z zu Hause)
Da es sich hier um die Planung der Schichten geht, hat bei uns der AZA die Aufgabe. Eine feste gesetzliche Regelung wird es hier nicht geben. Das kann jedes Gremium für sich selbst entscheiden.
Erstellt am 27.04.2020 um 07:45 Uhr von Kratzbürste
Der Personalausschuss in BR-Gremien bis 7 Personen darf keine eigenständigen Entscheidungen fällen. Ab der BR-Größe von 9 und mehr, darf der BR mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder dem Ausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen (ausser den Abschluss einer BV)
Erstellt am 27.04.2020 um 10:40 Uhr von Fried-1974
Warum soll der Personalausschuss oder BR bestimmen wer zu Hause bleibt?
bei uns wird drauf geachtet das alle gleichmäßig in Kurzarbeit gehen.
Erstellt am 28.04.2020 um 04:20 Uhr von BRHamburg
Bei uns wird die KA in die Schichtpläne für die Bereiche aufgenommen. Und Schichtpläne werden nach dem Gesetz vom BR oder einem Ausschuss mitbestimmt. Also bestimmen der BR oder sein Ausschuss faktisch auch wer zu Hause bleibt.
Erstellt am 29.04.2020 um 17:16 Uhr von Fried-1974
@ BRHamburg: das mit den Schichtplänen ist schon in der BV-Kurzarbeit aufgenommen,
Der Rythmus bleibt so bestehen, als wäre Betriebsruhe.