Hallo Zusammen,

wir haben in der Produktion einen MA in normaler Tagesarbeitszeit, der jetzt innerhalb dieser Abteilung in ein anderes Tätigkeitsfeld im Zweischichtbetrieb versetzt werden soll. Der MA hatte vor einem Jahr durch eine kriminelle Tat seinen Bruder verloren und nimmt seither starke Psychopharmaka. Er legt nächste Woche eine Bescheinigung seines Psychologen vor, daß er weiterhin nicht Schichtfähig ist.
Können wir uns auf §99 BetrVG ( pers. Einzelmaßnahmen ) stützen, bzw. wie hoch ist die Chance des AG, hier zu `siegen`.?
Der AG hat angekündigt ( da er sonst kein geeignetes Profil hat ) evtl. einen anderen Kollegen zu kündigen und hier jemand neuen einzustellen. Wie sehr Ihr die Situation?