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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung bei gesundheitlichen Problemen - Wie seht Ihr die Situation?

L
luciano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben in der Produktion einen MA in normaler Tagesarbeitszeit, der jetzt innerhalb dieser Abteilung in ein anderes Tätigkeitsfeld im Zweischichtbetrieb versetzt werden soll. Der MA hatte vor einem Jahr durch eine kriminelle Tat seinen Bruder verloren und nimmt seither starke Psychopharmaka. Er legt nächste Woche eine Bescheinigung seines Psychologen vor, daß er weiterhin nicht Schichtfähig ist. Können wir uns auf §99 BetrVG ( pers. Einzelmaßnahmen ) stützen, bzw. wie hoch ist die Chance des AG, hier zu siegen.? Der AG hat angekündigt ( da er sonst kein geeignetes Profil hat ) evtl. einen anderen Kollegen zu kündigen und hier jemand neuen einzustellen. Wie sehr Ihr die Situation?

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Community-Antworten (2)

R
Rapper

24.04.2009 um 17:05 Uhr

Was heisst Zwischenschicht genau? Das würde mich interessieren. Spätschicht, Nachtschicht?

Ansonsten muß sich der AG eigentlich an das psychologische Gutachten halten bzw. die Einschätzung des behandelnden Arztes berücksichtigen. Eventuell würde ich noch den § 87 Punkt 1 Nr.7 berücksichtigen. Hier obligt es dem BR, Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Lehnt es erst mal mit Begründung durch 87 und 99 ab. Und auch euer AG kann nicht mal so ebend einen kündigen, um auf diesen Platz dann einen neuen AN einzustellen. Da hat der BR auch mitzubestimmen.

P
paula

24.04.2009 um 19:35 Uhr

im Rahmen des § 99 BetrVG hat der BR ein MBR. Das ist Euer Ansatzpunkt. Rappers Aussage zu § 87 BetrVG hilft nicht weiter. vgl. auch Fitting § 87 Rn. 286

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