W.A.F. LogoSeminare

Rückstufung der Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung ?

P
Pit84
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

nach dem ich mein Duales Studium im Unternehmen (IGBCE-Mitglied) erfolgreich abgeschlossen habe, erhielt ich im 24.September 2019 einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr mit der Eingruppierung E10/2. Zum 1.7.2020 soll ich einen neuen Befristeten Arbeitsvertag über 3 Jahre erhalten. Die Eingruppierng soll auf die Stufe E11 /1 erfolgen.

Ist das richtig so, dass ich meine Erfahrungsstufe verliere ?

Hier nochmal eine grobe zeitliche Zusammenfassung:

01.09.2016-23.09.2019 -> Duales Studium-> Azubi Vergütung 24.09.19-30.06.2020-> befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr E10/2

01.07.2020-30.06.2023-> befristeter Arbeitsvertrag für 3 Jahre E11/1

2.02705

Community-Antworten (5)

C
celestro

24.04.2020 um 22:27 Uhr

Wieso Erfahrungsstufe verlieren? Du hast E 10 Stufe 2 bekommen. Normalerweise bekommt man das erst nach 2 Jahren in der Gehaltsgruppe. Du hast aber gar nichts dafür getan.

Ansonsten bliebe noch:

"Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt."

P
Pit84

24.04.2020 um 22:44 Uhr

Hallo,

die Erfahrungen aus dem Studium (Praxisphasen) wurden berücksichtigt.

E10/2 =3796€ E11/1=3873€

Also ist das in Ordnung, dass ich bei der Erfahrungsstufe wieder falle ?

C
celestro

24.04.2020 um 23:18 Uhr

Ich weiß noch immer nicht, woher Du die "Erfahrungsstufe" nimmst. Normalerweise fängt man in einer Entgeltgruppe am Anfang an und steigt dann mit den Jahren innerhalb der Gruppe nach oben. Es stellt sich also von Anfang an die Frage, wieso Du überhaupt in 10/2 angefangen hast.

B
BRinzessinKEKS

27.04.2020 um 12:51 Uhr

Die "Stufe" (das sind lt. Entgelttarifvertrag Tätigkeitsjahre) ist in diesem Fall egal bzw. ist es korrekt gelaufen, weil es hier darum geht, dass man in der neuen Entgeltgruppe nicht weniger verdienen darf und die in der neuen Entgeltgruppe am nächsten am bisherigen Gehalt liegende Stufe ist die E11/1. Warum gleich in die 10/2 kann ich mir nur so erklären, dass die Studienzeit mit angerechnet wurde und es ein sehr kulanter AG ist.

P
Pit84

27.04.2020 um 14:31 Uhr

Hallo,

ja genau die 10/2 habe ich für meinen Traineevertrag verhandelt.

Ihre Antwort