Hallo Zusammen,
in unserem Betrieb soll eine Leistungszulage als variabler Anteil über eine BV geregelt werden.
Eckdaten unserer Arbeitsverträge wie folgt:
- keine tarifliche Bindung
- 40 Std./ Woche
- Kein variabler Anteil vereinbart
- ein festes monatl. Brutto

1. Ist diese Regelung über eine BV zulässig?
2. Was für möglichkeiten hat der AG, wenn keine BV zustande kommt?
3. Die GF möchte einen Aufsetzpunk von uns definiert haben. Z.B: 90% Grundlohn; 10% variabel

Ich würde mich über Eure Antworten freuen.

Vielen Dank

Frank