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Leistungszulage über BV

R
rakow
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, in unserem Betrieb soll eine Leistungszulage als variabler Anteil über eine BV geregelt werden. Eckdaten unserer Arbeitsverträge wie folgt:

  • keine tarifliche Bindung
  • 40 Std./ Woche
  • Kein variabler Anteil vereinbart
  • ein festes monatl. Brutto
  1. Ist diese Regelung über eine BV zulässig?
  2. Was für möglichkeiten hat der AG, wenn keine BV zustande kommt?
  3. Die GF möchte einen Aufsetzpunk von uns definiert haben. Z.B: 90% Grundlohn; 10% variabel

Ich würde mich über Eure Antworten freuen.

Vielen Dank

Frank

5.03501

Community-Antworten (1)

I
Immie

26.04.2009 um 10:24 Uhr

@rakow Ich denke das das so gar nicht geht. Wenn euer AG die Leistungszulage obendrauf legen will, oK. Dann kann er mit euch verhandeln, nach welchen Kriterien die Beurteilung stattfinden und das Geld ausgeschüttet werden soll. Aber was er vorhat, ist eine Umverteilung. Und wenn in dem AV ein Bruttolohn steht, dann ist das so.

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