Mitbestimmungspflichtig oder nicht - Lohnerhöhung?
Hallo Ihr Lieben die ihr da seid, fällt eine Lohnerhöhung, die noch dazu unter dem Aspekt angekündigt wird, das Lohnungleichgewicht zwischen tariflich organisierten und übers Haus eingestellten MAs zu verringern, (also Kollektivrecht), unter §87 (1) 10 Mitbestimmung des Betriebsrats oder nicht?
Gruß
PT Netty
Community-Antworten (5)
22.04.2009 um 20:53 Uhr
Aus meiner Sicht: Nein, wegen 77 Abs. 3 BetrVG. Es gibt da auch ein Urteil: http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/reichold/lehre/arbeitsrecht2und3/material/5/Kap_5/Grundsaetze_MB_soz_Ang/69_Beispielsfall_77_87.pdf und gerade, da ihr ja anscheinend tarifgebunden seid.
22.04.2009 um 20:57 Uhr
@seesee Jo, meine Frage ist bezüglich deiner Antwort: Warum hast du dann was ähnliches gefragt?
22.04.2009 um 21:48 Uhr
@all Tarifgebunden ist wohl was anderes! Es geht um Schwestern der Scwestrnschaft, (für die wir nicht zuständig sind), und diejenigen MAs die über das Haus mit einem eigenen Haustarif "angelehnt" an BAT eingestellt sind. Wenn sich der angelehnte wirklich anlehnen wollte wäre er längst umgefallen so weit weg ist er vom BAT! ;-) Formulierung bezieht sich ja auch nur auf Teile des BATs, wie überall auch. Sind grade dabei rauszukriegen welche das sein sollen. Urlaub vielleicht. Aber danke
Gruß PT Netty
22.04.2009 um 22:50 Uhr
PT Netty Darum geht es nciht. Der 77,3 sagt eindeutig, dass in BV´s ncihts geregelt werden darf was in TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird. Da es bei Lohn immer einen gültigen TV gibt, ist die Sperre vorhanden!!! Ausnahmen gibt es - klar, wenn der TV in der Nachwirkung ist. Dann kann bei Nicht GEW Mitgliedern eine BV abgeschlossen werden. Aber in dem Fall hier... keine Chance behaupte ich mal!!!
23.04.2009 um 01:27 Uhr
Schliese mich hier meinen Vorrednern an. Zwar verweise ich immer gerne bei einer Ungleichbehandlung auf meinen lieben § 75 BetrVG, so stark kann hier gar keine Argumentation sein.
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