Erstellt am 22.04.2009 um 18:53 Uhr von seesee
Aus meiner Sicht: Nein, wegen 77 Abs. 3 BetrVG. Es gibt da auch ein Urteil: http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/reichold/lehre/arbeitsrecht2und3/material/5/Kap_5/Grundsaetze_MB_soz_Ang/69_Beispielsfall_77_87.pdf
und gerade, da ihr ja anscheinend tarifgebunden seid.
Erstellt am 22.04.2009 um 18:57 Uhr von DonJohnson
@seesee
Jo, meine Frage ist bezüglich deiner Antwort: Warum hast du dann was ähnliches gefragt?
Erstellt am 22.04.2009 um 19:48 Uhr von PTNetty
@all
Tarifgebunden ist wohl was anderes! Es geht um Schwestern der Scwestrnschaft, (für die wir nicht zuständig sind), und diejenigen MAs die über das Haus mit einem eigenen Haustarif "angelehnt" an BAT eingestellt sind.
Wenn sich der angelehnte wirklich anlehnen wollte wäre er längst umgefallen so weit weg ist er vom BAT! ;-)
Formulierung bezieht sich ja auch nur auf Teile des BATs, wie überall auch. Sind grade dabei rauszukriegen welche das sein sollen. Urlaub vielleicht.
Aber danke
Gruß PT Netty
Erstellt am 22.04.2009 um 20:50 Uhr von DonJohnson
PT Netty
Darum geht es nciht. Der 77,3 sagt eindeutig, dass in BV´s ncihts geregelt werden darf was in TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird. Da es bei Lohn immer einen gültigen TV gibt, ist die Sperre vorhanden!!! Ausnahmen gibt es - klar, wenn der TV in der Nachwirkung ist. Dann kann bei Nicht GEW Mitgliedern eine BV abgeschlossen werden. Aber in dem Fall hier... keine Chance behaupte ich mal!!!
Erstellt am 22.04.2009 um 23:27 Uhr von rainerw
Schliese mich hier meinen Vorrednern an. Zwar verweise ich immer gerne bei einer Ungleichbehandlung auf meinen lieben § 75 BetrVG, so stark kann hier gar keine Argumentation sein.