Hallo Ihr Lieben die ihr da seid,
fällt eine Lohnerhöhung, die noch dazu unter dem Aspekt angekündigt wird, das Lohnungleichgewicht zwischen tariflich organisierten und übers Haus eingestellten MAs zu verringern, (also Kollektivrecht), unter §87 (1) 10 Mitbestimmung des Betriebsrats oder nicht?

Gruß

PT Netty