Provisionsabhängige Betriebsratsmitglieder - wie wird die BR-Arbeitszeit vergütet?
ein mitarbeiter, der provisionsorientiert arbeitet, wird in den betriebsrat gewählt. wie wird die arbeitszeit vergütet, die er für betriebsrattätigkeiten zur verfügung stellt?
Community-Antworten (3)
22.04.2009 um 13:25 Uhr
Hallo kamavro
Die Zeit ist so zu vergüten, als hätte der Kollege ganz normal gearbeitet. Diese fiktive Bezahlung muss alles beinhalten was er bekommen hätte, hätte er keine Betriebsratstätigkeiten ausgeübt.
§37 Abs. 2 und §78 BetrVG.
22.04.2009 um 15:11 Uhr
Das wird aber schwierig bei einem Provisionsvertreter. Die Regel wird so sein: z.B. innerhalb von 20 Arbeitstagen x Euro. Für 1 Tag BR Tätigkeit 1/20stel.
22.04.2009 um 15:42 Uhr
Als AG würde ich mir auf alle Fälle die Zeiten ansehen, in denen dieser MA Urlaub hatte oder krank war.
Wenn die Provisionszahlungen in diesen Zeiträumen keine auffälligen Abweichungen zeigen (normale konjunkturelle Schwankungen etc. können & müssen ebenfalls berücksichtigt werden), sieht es mit einem Ausgleichsanspruch "Entgangener Gewinn wegen BR-Tätigkeit" ziemlich mau aus.
Und dann müsste noch immer der Zeitaufwand für BR-Tätigkeit in´s Verhältnis zu Urlaub oder sonst. Ausfallzeiten gesetzt werden.
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