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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnausgleich für Betriebsratstätigkeiten?

K
kandidat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Bei uns stehen demnächst BR-Wahlen an. Ich überlege zu kandidieren. Mein Problem ist, dass ich im Verkauf eine stark provisionsabhängige Vergütung beziehe. Meines Wissens wird die Zeit die man für BR-Themen einsetzt nur mit Zeitausgleich vergütet. Dies allein würde mir aber nicht helfen. Ich kann mir jedoch andererseits nicht vorstellen, dass das Betriebsverfassungsgesetz dafür keine Regelung kennt. Es kann doch nicht sein, dass eine ganze Gruppe von Personen de facto von der Möglichkeit dieser Tätigkeit ausgeschlossen ist. Für im Rahmen meiner Tätigkeit anfallenden Seminare, Urlaubs- oder Krankentage erhalte ich ein 250.stel meiner Jahresvergütung. Müsste diese Regelung nicht auch für den Zeitaufwand als Betriebsrat anzuwenden sein? Wäre toll, wenn man mir hier zu dieser Frage weiterhelfen könnte. Bin sehr daran interessiert, die Interessen meiner Kollegen stärker zu vertreten als das bislang geschehen ist und wurde auch schon von einigen Kollegen darum gebeten, mich zur Wahl zu stellen. Eine Vergütung der eingesetzten Zeit wäre in meinem Fall jedoch existenziell wichtig. Für Ihre Antworten schon jetzt herzlichen Dank!

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