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Gefährdungsbeurteilung - SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard

B
Brasus
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben unseren Arbeitgeber (KRITIS Unternehmen - ca. 140 Mitarbeiter) aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung nach Ausbreitung von Krankheitserregern - Pandemie -zu erstellen. Diese GFB steht auch im Schreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unser Arbeitgeber möchte nun die Rechtsgrundlage dazu haben. Reicht dies aus oder steht das noch irgendwo anders?

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

23.04.2020 um 11:43 Uhr

Es ergibt sich doch eindeutig aus § 5 ArbSchG. Und mit der Verlautbarung des BMAS ist es klargestellt.

B
Brasus

23.04.2020 um 12:08 Uhr

vielen Dank für die schnelle Beantwortung - hab ich mal so weitergeben

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