Erstellt am 21.04.2009 um 10:04 Uhr von rolfo2
Das ist dann wohl eine Merhrheitswahl. Aber, was genau bezweckst du mit deiner Frage? Es hat ja mit der Betriebsratswahl nichts zu tun sondern ist eine betriebsratsinterne Wahl und Beschluß ?
Erstellt am 21.04.2009 um 10:29 Uhr von Elke Nay
Hier sollen zwei BRM nur auf Antrag des BRV die Freistellungen genommen werden.
Bei beiden Freistellungswahlen wurde mit Stimmzettel gewählt. Wenn es eine Verhältniswahl war, und so sehe ich das, benötigt der BRV 3/4 der Stimmen. Liege ich da falsch?
Erstellt am 21.04.2009 um 10:49 Uhr von Angi1
Hallo Elke Nay,
so wie du das beschreibst habt Ihr eine Mehrheitswahl gehabt. Sind die Freigestellten in Mehrheitswahl gewählt worden, reicht für Ihre Abberufung die einfache Mehrheit des beschlussfähigen BR. Diese Beschlussfassung muss nicht in geheimer Wahl erfolgen, es reicht aber aus dass ein BR die geheime Abstimmung verlangt.
MfG
Angi1
Erstellt am 21.04.2009 um 11:05 Uhr von elkenay
Hallo Angi,
ich bin mir nicht ganz sicher ob es tatsächlich eine Mehrheitswahl war. Nur der Vorschlag zur Liste wurde nicht geheim abgestimmt, die Freistellungen aber schon.
Erstellt am 21.04.2009 um 11:59 Uhr von Angie
das es eine Mehrheitswahl war ergibt sich aus deinem Satz "es gab nur diesen einen Vorschlag". Bei einer Listenwahl hättet Ihr verschiedene Listen mit Vorschlägen gehabt.
MfG
Angie