Erstellt am 21.04.2009 um 11:05 Uhr von Angie
Hallo Otto 1957,
der BR ist mit § 103 BetrVG auch gegen Versetzungen geschütz, wenn diese den Verlust des BR Amntes zur Folge haben.
Also egal ob mit Änderungskündigung oder als Versetzungsantrag, wenn der BR widerspricht muss der AG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung anfordern.
MfG
Angi1
Erstellt am 21.04.2009 um 15:34 Uhr von mainpower
Hallo,
das BR Mitglied hat ja noch den Kündigungsschutz. Im extremfall muss einem anderen Mitarbeiter gekündigt werden um dem BR-Mitglied den Arbeitsplatz zu erhalten. Ob das bei der Belegschaft aber gut ankommt????