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Abteilung vom BR-Mitglied wird ausgelagert

O
Otto1957
Feb 2019 bearbeitet

Wenn die Abteilung in der ein BR-Mitglied beschäftigt wird in eine andere Stadt verlegt wird, das Mitglied aber nicht mitziehen kann, besteht der Kündigungsschutz auch wenn am derzeitigen Standort kein Arbeitsplatz in anderen Abteilungen zur Verfügung steht bzw. besteht für das BR-Mitglied Vorang vor anderen Kollegen am derzeitigen Standort. Am neuen Standort ist eigener BR zuständig.

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Community-Antworten (2)

A
Angie

21.04.2009 um 13:05 Uhr

Hallo Otto 1957,

der BR ist mit § 103 BetrVG auch gegen Versetzungen geschütz, wenn diese den Verlust des BR Amntes zur Folge haben. Also egal ob mit Änderungskündigung oder als Versetzungsantrag, wenn der BR widerspricht muss der AG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung anfordern.

MfG Angi1

M
Mainpower

21.04.2009 um 17:34 Uhr

Hallo, das BR Mitglied hat ja noch den Kündigungsschutz. Im extremfall muss einem anderen Mitarbeiter gekündigt werden um dem BR-Mitglied den Arbeitsplatz zu erhalten. Ob das bei der Belegschaft aber gut ankommt????

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