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Produktion wird ausgelagert. Kann ich weiterhin Betriebsrat bleiben?

K
kanzler
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen wir sind ein betrieb mit 80 personen gewerblich wie angestellte nun wird die produktion ausgelagert ca 55 mitarbeiter der rest einkauf buchhaltung entwicklung reparatur kundendienst bleiben am standort erhalten. ich gehör wahrscheinlich zu den bleibenden darf oder kann ich meine betriebsratsarbeit fortsetzen oder wird das hinfählig gruss euer KANZLER

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Community-Antworten (3)

W
Werner

24.04.2006 um 15:59 Uhr

Hallo Kanzler, es gibt bei Spaltung eines Betriebes ein Übergangsmandat nach §21a BetrVG.

V
viktor

24.04.2006 um 16:56 Uhr

Es müssen dann auch Neuwahlen eingeleitet werden (wenn die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 2BetrVG) vorliegen. Da kannst Du Dich ja wieder wählen lassen.

RI
Ramses II

24.04.2006 um 22:34 Uhr

Sofern hier überhaupt eine Betriebsspaltung vorliegt! Nach dem Wortlaut von Kanzlers Beitrag scheint das nicht der Fall zu sein.

Wenn es keine Betriebsspaltung ist, dann bleibt der BR bestehen.

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