Erstellt am 21.04.2009 um 10:04 Uhr von betriebsrat
Hallo Maria,
auch bei uns ist seit kurzem eingeschränktes Rauchverbot. Nach meinem letzten Kurs bei der WAF wurde mir gesagt das der AG im Grunde ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Firmengelände anordnen kann. Lediglich muß er Stündlich 5 min sozusagen zur Verfügung stellen das jemand Rauchen darf. Dieser müßte dann aber das Gelände verlassen, somit auch Aus und Einstempeln. Wenn ein AG Reucherecken oder mehr macht ist das sozusagen ein entgegenkommen. Dies muß er aber nicht tun wie gesagt er kann wenn er will. Ist leider so. Am besten versuchen mit dem AG ruhig und vernünftig zu sprechen über gleiche möglichkeiten für alle.
g. Michl
Erstellt am 21.04.2009 um 11:07 Uhr von mainpower
@betriebsrat
wo steht dass der AG stündlich 5 Minuten zum Rauchen zur Verfügung stellen muss????
Ich denke das wird man nirgends finden.
Erstellt am 21.04.2009 um 11:45 Uhr von niemand
Hallo Maria,
ich würde euch raten, euch auch für die Mitarbeiter in Betrieb B und C einzusetzen und eine Gleichbehandlung zu verlangen. Es kann nun wirklich nicht angehen, daß nur den Mitarbeitern von Werk A der Nichtraucherschutz zu gute kommt. Jeder Kollege hat Anspruch auf einen Rauch freien Arbeitsplatz.
Erstellt am 21.04.2009 um 11:55 Uhr von Maria
@betriebsrat, mainpower und niemand
Danke für eure ersten Antworten.
Dieses Gesamtproblem muss der GBR lösen.
Wir (örtl. BR) möchten gerne die Anwendung des Rauchverbots solange hinausschieben, bis auch in den anderen Teilen B und C die Voraussetzungen vom AG geschaffen sind.
Gibt es hier eine Handlungsmöglichkeit?
Maria
Erstellt am 21.04.2009 um 12:14 Uhr von betriebsrat
@mainpower
servus, so wurde es mir beigebracht der AG kann ja auch verlangen das die 5 min. wieder hereingearbeitet werden müssen.
@maria
leider kann bzw. muß der AG dem schutz des Nichtrauchers nachkommen ergo kann er meines wissens sofort ein Rauchverbot verhängen. Wie schon gesagt versuchen vernünftig miteinander zu Sprechen.
Erstellt am 21.04.2009 um 12:35 Uhr von Angie
Hallo Maria,
da Ihr nach § 87 Abs. 1 P 1 in der MB seit könnt Ihr eine BV aufsetzen. Dort kann dann u.a. die Testphase ohne Konsequenzen festgelegt werden, bis alle Standorte eingerichtet sind.
MfG
Angie
Erstellt am 21.04.2009 um 15:44 Uhr von mainpower
@betriebsrat,
der Dir das beigebracht hat müsste eigentlich Wissen dass das Rauchen nur in den Pausen erlaubt ist. Natürlich nur in den dazu vorgesehenen Räumen, Pavillions o.ä.
Während der Arbeitszeit ist er nicht verpflichtet dem AN zum Rauchen freizugeben. Auch nicht wenn er die Zeit nacharbeitet.
Natürlich kann man das alles in einer BV regeln.