Ungleichbehandlung beim Rauchverbot
Hallo, liebe ForumteilnehmerInnen,
in unserem Unternehmen mit drei Betriebsteilen (50km entfernt) soll in einem Teil ein Rauchverbot eingeführt werden. Dazu hat der AG inzwischen einen Raucherpavillion im Betriebsteil A aufgestellt. Die MA werden in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass ab sofort nur noch während der Pausen und nur noch im Pavillion (von allen Seiten gut einsehbar) geraucht werden darf. Bei Verstößen wird es Abmahnungen und evtl. die Kündigung geben. Der AG will den Pavillion im Betriebsteil A nun einige Monate "testen" und erst dann im Bereich B und C handeln. Der BR des Berichs A meint, dies ist eine Ungleichbehandlung von MA (eine Kündigung in A könnte schon ausgesprochen worden sein, bevor im Teil B/C ein Pavillion aufgestellt wird!) und möchte dagen vorgehen. Was ratet ihr unserem Gremium? Vielen Dank für eure nützlichen Antworten Maria
Community-Antworten (7)
21.04.2009 um 12:04 Uhr
Hallo Maria, auch bei uns ist seit kurzem eingeschränktes Rauchverbot. Nach meinem letzten Kurs bei der WAF wurde mir gesagt das der AG im Grunde ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Firmengelände anordnen kann. Lediglich muß er Stündlich 5 min sozusagen zur Verfügung stellen das jemand Rauchen darf. Dieser müßte dann aber das Gelände verlassen, somit auch Aus und Einstempeln. Wenn ein AG Reucherecken oder mehr macht ist das sozusagen ein entgegenkommen. Dies muß er aber nicht tun wie gesagt er kann wenn er will. Ist leider so. Am besten versuchen mit dem AG ruhig und vernünftig zu sprechen über gleiche möglichkeiten für alle. g. Michl
21.04.2009 um 13:07 Uhr
@betriebsrat
wo steht dass der AG stündlich 5 Minuten zum Rauchen zur Verfügung stellen muss???? Ich denke das wird man nirgends finden.
21.04.2009 um 13:45 Uhr
Hallo Maria, ich würde euch raten, euch auch für die Mitarbeiter in Betrieb B und C einzusetzen und eine Gleichbehandlung zu verlangen. Es kann nun wirklich nicht angehen, daß nur den Mitarbeitern von Werk A der Nichtraucherschutz zu gute kommt. Jeder Kollege hat Anspruch auf einen Rauch freien Arbeitsplatz.
21.04.2009 um 13:55 Uhr
@betriebsrat, mainpower und niemand
Danke für eure ersten Antworten. Dieses Gesamtproblem muss der GBR lösen. Wir (örtl. BR) möchten gerne die Anwendung des Rauchverbots solange hinausschieben, bis auch in den anderen Teilen B und C die Voraussetzungen vom AG geschaffen sind. Gibt es hier eine Handlungsmöglichkeit? Maria
21.04.2009 um 14:14 Uhr
@mainpower servus, so wurde es mir beigebracht der AG kann ja auch verlangen das die 5 min. wieder hereingearbeitet werden müssen.
@maria leider kann bzw. muß der AG dem schutz des Nichtrauchers nachkommen ergo kann er meines wissens sofort ein Rauchverbot verhängen. Wie schon gesagt versuchen vernünftig miteinander zu Sprechen.
21.04.2009 um 14:35 Uhr
Hallo Maria, da Ihr nach § 87 Abs. 1 P 1 in der MB seit könnt Ihr eine BV aufsetzen. Dort kann dann u.a. die Testphase ohne Konsequenzen festgelegt werden, bis alle Standorte eingerichtet sind. MfG Angie
21.04.2009 um 17:44 Uhr
@betriebsrat, der Dir das beigebracht hat müsste eigentlich Wissen dass das Rauchen nur in den Pausen erlaubt ist. Natürlich nur in den dazu vorgesehenen Räumen, Pavillions o.ä. Während der Arbeitszeit ist er nicht verpflichtet dem AN zum Rauchen freizugeben. Auch nicht wenn er die Zeit nacharbeitet. Natürlich kann man das alles in einer BV regeln.
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