Neuer Abteilungsleiter - Sozialplanpflichtig?
Servus, fällt ein Abteilungsleiter der erst neu für eine Abteilung eingestelt wird mit in einen möglichen Sozialplan bzw. wenn aus dieser Abteilung entlassungen anstehen zwecks Arbeitsmangel, sind dann die kleinen Arbeitnehmer dran oder der neue Abteilungsleiter zuerst? Danke für Eure Hilfe. Es ist zwar noch nicht soweit bei uns aber etwas vorwissen schadet nie.
Community-Antworten (5)
20.04.2009 um 18:06 Uhr
Der AG wird den AbtLtr sicherlich als Leistungsträger benennen und folgedessen fällt er nicht in den Sozialplan.
21.04.2009 um 02:30 Uhr
@rolfo
woher hast du nur diese Einsichten... deine Kristallkugel muss ja riesig sein
Ob der Sozialplan bei einer sozialplanpflichtigen Maßnahme auch hier gilt sollte man ohne Probleme dem Sozialplan entnehmen können. Wenn der ordentlich gemacht ist ist nämlich definiert welches Eintrittsdatum entscheident ist damit man etwas aus dem Topf bekommt
21.04.2009 um 10:08 Uhr
@ ganther du hast ja so recht, aber wenn der AG den AbtLtr behalten will wird er genau das tun. Warum stellt betriebsrat die Frage denn?
21.04.2009 um 10:23 Uhr
Salve rolfo 2, erst einmal danke für Eure Hilfe. Aus einem einfachen Grund in dieser Abteilung betteln wir seit langem nach einem weiteren Mitarbeiter, der aber soll mit Hinlangen können und nicht nur wie der AG wünscht am Schreibtisch sitzen. Der hilft uns auch nicht. Da wir zwar Momentan noch genügent Arbeit haben, aber man weiß ja noch nicht wie es nächstes Jahr wird, dann sind ja die kleinen Arbeitnehmer wieder die Dummen oder täusch ich mich da gewaltig.?
21.04.2009 um 11:34 Uhr
@ betriebsrat so, wie du das schilderst befürchtest du betriebsbedingte Entlassungen im gewerblichen Bereich, dann wird es wohl so sein wie du vermutetst, der Kleine ist wieder der Dumme, der AG wird behaupten dass er den AbtLtr braucht, weil ja nicht die ganze Abteilung stillgelegt wird und schon fällt der aus der Sozialauswahl raus.
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