Wie so oft geht es um die Definition einer gleichwertigen Tätigkeit nach der Elternzeit und worauf sich die Gleichwertigkeit bezieht: ja sicher, in erster Linie auf das Gehalt. Jedoch war die Kollegin, die dies betrifft, VOR Ihrer Elternzeit Leiterin mit Personalführung. Logisch wäre es eigentlich, wenn Sie (spätestens) auch NACH Beendigung Ihrer Elternzeit wieder Leiterin mit Personalführung ist, es muss zwar nicht exakt dieselbe Leiterstelle sein, aber eben doch eine Leiterstelle mit Personalführung. Der Arbeitgeber bezieht die Gleichwertigkeit jedoch NUR auf die Lohngruppe (die bei ihr natürlich gleich geblieben ist) und nicht auf Inhalt und Funktion. Das kann doch aber nicht sein? Sonst könnte sie ja auch mit dem gleichen Gehalt jetzt eine Putzstelle ausüben, obwohl sie mal Leiterin war. Könnt ihr mir hierzu weiterhelfen? das ist gesetzlich etwas schwammig formuliert, daher meint auch der Arbeitgeber hier recht zu haben weil sie weiterhin dasselbe verdient. Vor allem wären Gesetzestexte gut, die das Thema "Gleichwertigkeit" untermauern. Vielen Dank vorab