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Verlängerung des Mandates

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Wavonor
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage bezüglich der Möglichkeit der Verlängerung des Mandates des aktuellen Betriebsrates. Unser Betrieb wird derzeit nach und nach aufgelöst, da die Betriebsteile an andere Firmen verkauft wurden. Da nun jedoch die BR Wahl für 2010 ansteht, könnte es bedeuten dass bei dieser Wahl ein BR gewählt wird, der 1 bis max. 3 Monate im Amt wäre bevor der Betrieb aufgelöst wird. Besteht hier nun die Möglichkeit das Mandat des aktuellen Betriebsrates um diese 1-3 Monate zu verlängern und falls ja, wie muss dies durchgeführt werden

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Community-Antworten (3)

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derdermalwjlwar

25.01.2010 um 17:28 Uhr

das geht definitiv nicht zu vereinbaren

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Kriegsrat

25.01.2010 um 17:49 Uhr

ist bei euch alles unstrittig geregelt ? betriebsänderung ?interessenausgleich ? sozialplan ? alles überprüft ? wäre ja auch ein mögliches restmandat zu überdenken wenn der "verkauf" oder "die auflösung" nicht ganz so reibungslos abläuft, wie ihr offenbar meint bzw. euer AG gerne hätte also könnte der neugewählte BR auch wesentlich länger im amt sein

wenn ihr nicht neuwählt, steht eine betriebsratslose zeit im raum die in der momentanen situation wohl nicht wünschenswert wäre

W
Wavonor

27.01.2010 um 10:07 Uhr

Hallo Kriegsrat

unser Betrieb (derzeit genau 50 Mitarbeiter) wurde in 4 Teilbereiche aufgeteilt, die einzeln an andere Firmen verkauft werden/wurden. Für 2 von 4 Bereichen ist dies bereits erfolgt und vom derzeitigen BR auch aus Sicht der MA erfolgreich bezüglich der Wahrung der MA intressen bei diesen Übergängen. Da natürlich auch der aktuelle BR den einzelnen Bereichen zugeteilt wurden, werden diese über kurz oder lang den Betrieb verlassen, daher wäre es denkbar, dass nach der Wahl der neue BR sich aus komplett neuen Kollegen zusammensetzt. Die birgt natürlich die Gefahr, dass der neue BR mit dieser Situation (Übergänge der 2 noch austehenden Bereiche) überfordert ist. Daher wäre es wünschenswert, denn der "alte" BR auch diese Verhandlungen weiterführen könnten.

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