Erstellt am 25.01.2010 um 16:28 Uhr von derdermalwjlwar
das geht definitiv nicht zu vereinbaren
Erstellt am 25.01.2010 um 16:49 Uhr von kriegsrat
ist bei euch alles unstrittig geregelt ? betriebsänderung ?interessenausgleich ? sozialplan ? alles überprüft ?
wäre ja auch ein mögliches restmandat zu überdenken
wenn der "verkauf" oder "die auflösung" nicht ganz so reibungslos abläuft, wie ihr offenbar meint bzw. euer AG gerne hätte
also könnte der neugewählte BR auch wesentlich länger im amt sein
wenn ihr nicht neuwählt, steht eine betriebsratslose zeit im raum
die in der momentanen situation wohl nicht wünschenswert wäre
Erstellt am 27.01.2010 um 09:07 Uhr von Wavonor
Hallo Kriegsrat
unser Betrieb (derzeit genau 50 Mitarbeiter) wurde in 4 Teilbereiche aufgeteilt, die einzeln an andere Firmen verkauft werden/wurden. Für 2 von 4 Bereichen ist dies bereits erfolgt und vom derzeitigen BR auch aus Sicht der MA erfolgreich bezüglich der Wahrung der MA intressen bei diesen Übergängen.
Da natürlich auch der aktuelle BR den einzelnen Bereichen zugeteilt wurden, werden diese über kurz oder lang den Betrieb verlassen, daher wäre es denkbar, dass nach der Wahl der neue BR sich aus komplett neuen Kollegen zusammensetzt. Die birgt natürlich die Gefahr, dass der neue BR mit dieser Situation (Übergänge der 2 noch austehenden Bereiche) überfordert ist. Daher wäre es wünschenswert, denn der "alte" BR auch diese Verhandlungen weiterführen könnten.