Betriebsvereinbarung und der Eskalationsparagraph (Einigungsstelle)
Hallo Meine Frage bezieht sich auf das erstellen einer BV. Ich hatte angeregt, einen sogenannten Eskalationsparagraphen einzubauen, der im Streitfall halt gezogen werden soll/kann. Dieser wurde von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt mit der Begründung, dieser würde nur als Drohung gegenüber dem AG wahrgenommen werden und außerdem hätte man ja auch so eine gesetzlich geregelte Mitbestimmung. Allerdings habe ich durch einige BR-Videos zu diesem Thema erfahren, das diese dringend davon abraten diesen Paragraphen zu streichen, da man möglicherweise durch die Hintertür auf sein Mitbestimmungsrecht verzichten würde. Also sollte so ein Paragraph auf jeden Fall in einer/jeder BV stehen?
Community-Antworten (5)
21.04.2020 um 13:46 Uhr
Wenn die BV doch abgeschlossen ist, braucht man doch keine E-Stelle mehr. Und wenn es aber um Streitigkeiten geht, die sich aus der Anwendung der BV ergeben, macht eine Regelung zum Umgang mit Konflikten durchaus Sinn. Eine Bedrohung darin zu sehen, ist eher abwegig. Der AG ist nicht aus Zuckerwatte.
Die Mitbestimmung aus der Hand geben? Das passiert eher bei zu unüberlegt festgelegten Formulierungen in der BV.
Schau nicht zu viele Videos. Sie führen oft auf eine falsche Pfärte.
21.04.2020 um 15:25 Uhr
Es ist immer gut festzulegen was zu tun ist, wenn man sich nicht einig ist. das ist keine Drohung, sondern ein kluger Weg um später bösen Streit zu vermeiden.
21.04.2020 um 15:34 Uhr
Wie soll denn dieser Paragraph lauten und welches Video ist das das davon abrät?
21.04.2020 um 19:25 Uhr
https://youtu.be/X7HjpC8TbL0 Da wird zum Beispiel darüber gesprochen.
https://youtu.be/HwUZGg26T3Y Oder hier.
@Kratzbürste Die BV ist ja noch nicht abgeschlossen. Sie wird erstellt und eben über diesen Punkt diskutiert.
22.04.2020 um 02:35 Uhr
In diesen beiden Videos klingt das für mich so ein bisschen nach: "Ich kann bei der Abfassung der BV schlampern so viel ich will, Hauptsache ich habe zum Schluss diesen Eskalationsparagraphen." So wie man beim Kochen auch immer zum Schluss noch mit Käse überbacken kann...
Ich habe da zumindest eine andere Herangehensweise: Der Prozess wird komplett beschrieben! Das kann bei der Einigungsstelle enden, aber z.B. auch dass es ohne Zustimmung des BR eben keine Zustimmung gibt. Wir haben auch eine BV in der drin steht, dass der BR zustimmt wenn eine Berechnung entsprechend der BV durchgeführt wurde und dies auch nachgewiesen wurde.
Man muss sich halt Gedanken darüber machen wie der ganze Prozess abläuft und welche Probleme es geben kann und die entsprechenden Mechanisemen beschreiben. Das kann, muss aber nicht bei der Einigungsstelle enden. Statztdessen zum Schluss einfach noch so einen Eskalationsparagraphen hinzuklatschen halte ich für einen handwerklichen Fehler.
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