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Funktionsausübung bei Gericht als BR-Vorsitzende - schon seit Monaten im Krankenstand?

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Gipsylady
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Bin BR-Vorsitzende und schon seit Monaten im Krankenstand. Kontakt zum Betrieb ist aber bestehend. Wir haben eine außerordentliche Kündigung eines BR-Mitgliedes auf dem Tisch. Diese wurde von uns abgelehnt. Jetzt erfolgt ein Zustimmungsersatzverfahren beim Arbeitsgericht. Darf ich als Vorsitzende mit unserem Anwalt beim Gericht in Funktion als BR-Vorsitzende fungieren oder muß dies meine Stellvertreterin tun? Muß ich im Hintergrund bleiben? Habe Bedenken! Bitte helft mir! Unseren Anwalt kann ich leider im Moment nicht befragen. Danke Conny

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Community-Antworten (9)

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Kriegsrat

19.04.2009 um 21:13 Uhr

natürlich könntest du, arbeitsunfähig heißt ja nicht automatisch amtsunfähig aber ob du mit den ganzen einzelheiten vertraut bist, die der arbeitsrichter fragen könnte, wenn du an den beratungen, sitzungen und beschlüssen zuvor nicht teilgenommen hast, ist eine andere frage....... oder traust du das deiner stellvertreterin nicht zu ?

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Gipsylady

19.04.2009 um 21:27 Uhr

Ich bin über alle Vorgänge informiert. Danke für Deine schnelle Antwort. Über meine Stellvertretung möchte ich mich hier nicht äußern,wirst Du verstehen.

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rolfo2

20.04.2009 um 10:27 Uhr

Erst mal die Frage: Ist der BRV zu dem Gerichtstermin geladen? Wenn nein, kannst du nur als Privatperson hingehen. Dann hast du auch nichts dazu zu sagen, ausser, der Richter fragt dich.

K
Kriegsrat

20.04.2009 um 12:51 Uhr

@ rolfo2

bei einem zustimmungsersetzungsverfahren zu einer außerordentlichen kündigung eines br-mitglieds wäre es doch höchst ungewöhnlich wenn nicht das persönliche erscheinen des br-vorsitzenden vom gericht angeordnet worden wäre, oder meinst du nicht ?

R
rolfo2

20.04.2009 um 18:13 Uhr

muss nicht unbedingt sein wenn der BR in seiner Zustimmungsverweigerung ordentlich gearbeitet hat. Liegt immer im Ermessen des Richters, deshalb auch meine Frage ob der BRV dazu geladen wurde. Der Richter wird sicherlich nicht irgend ein Mitglied des Gremiums laden sondern wenn, den BRV.

K
Kriegsrat

20.04.2009 um 18:28 Uhr

tja, rolfo ich war jetzt schon bei mindestens fünf derartiger verfahren, und jedesmal war, selbst für den gütetermin das persönliche erscheinen des BRV angeordnet,

und für den fall "zustimmungsverweigerung" kann ich nur raten, sich auf ein "nichtäußern" zu beschränken........

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rolfo2

20.04.2009 um 18:35 Uhr

@ kriegsrat Hast Recht, aber wenn er nicht geladen ist sollte er deshalb auch gleich garnicht hingehen bevor der Richter auf dumme Gedanken kommt. Wäre schon interessant wenn gipsylady uns Antwort auf die VFrage betreffs Einladung geben würde, aber rein aus ihrer Fragestellung entnehme ich dass das nicht der Fall ist

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Gipsylady

20.04.2009 um 19:19 Uhr

Hallo Ihr alle, danke für Euer Bemühen, ich habe noch keine Einladung zur Verhandlung. Kommt erst demnächst. Wollte nur im voraus schon etwas wissen. Wie so eine Verhandlung abläuft und welche Ratschläge Ihr mir geben könnt, wäre sehr gut zu wissen was einen erwartet. ist meine erste Verhandlung in der Art. Danke Conny

K
Kriegsrat

20.04.2009 um 19:31 Uhr

gipslady, darf man fragen, was denn der "wichtige grund" war, der zu dieser außerordentlichen kündigung geführt hat ?

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