W.A.F. LogoSeminare

Kündigung außerordentlich und ordentlich - zulässig?

J
Janosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe. Heute kam unser Arbeitgeber und gab uns für einen Mitarbeiter 2 Anhörungen- Einmal für eine außerordentliche und einmal für eine Ordentliche Kündigung. Wer hat soetwas schon mal gehabt. Meines Erachtens ist dies doch nicht zulässig?!? Wer kann mir hier auf den rechten Weg helfen ?

Danke und ein schönes Wochenende. Janosch

5.58202

Community-Antworten (2)

L
Lotte

17.04.2009 um 16:44 Uhr

Janosch, leider ist das zulässig und wird auch häufig gemacht. Falls dann die ao Kündigung nicht haltbar ist, zählt immer noch die ordentliche. Ihr müsst/könnt Euch zu beiden Kündigungsarten unter Einhaltung der entsprechenden Fristen verhalten.

D
diealte

17.04.2009 um 16:44 Uhr

@Janosch

Alles OK, ihr habt einen AG der aus seiner Sicht richtig und rechtssicher handelt. Er möchte einen AN außerordentlich Kündigen. Er spricht aber vorsorglich nicht nur eine außerordentliche Kündigung aus sondern sicherheitshalber auch eine ordentliche Kündigung für den Fall, dass die außerordentliche Kündigung ggf. vom ArbG verworfen/ zurückgewiesen wird.

Ihre Antwort