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Kündigung eines schwerbehinderten MA (BR-Mitglied) - hat der BR die Möglichkeit die Kündigung zu verhindern?

G
gabi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben einen schwerbehinderten MA, den der Arbeitgeber seit vier Jahren ordentlich kündigen möchte. Das Integrationsamt hat der Kündigung nicht zugestimmt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, daß das Integrationsamt nochmals eine Entscheidung treffen soll (vermutlich wird dem Kündigungsbegehren zugestimmt).

Seit der letzten Betriebsratswahl Mitte 2006 ist der MA BR-Mitglied, so daß ihm nur außerordentlich gekündigt werden kann.

Fragen: Kann dem MA (vielleicht durch irgendeinen Trick) jetzt noch ordentlich aufgrund der Vorkommnisse von vier Jahren gekündigt werden? Haben wir, der BR, die Möglichkeit die Kündigung zu verhindern?

Vielen Dank im voraus.

4.66306

Community-Antworten (6)

J
Jube

05.02.2007 um 15:47 Uhr

Eine Abmahnung muss "zeitnah" erfolgen, soweit ich weiss, gilt das auch bei einer Kündigung,

W
Werner

05.02.2007 um 15:55 Uhr

Hallo Gabi, selbst wenn das Integrationsamt zustimmt, kommt dann der §103 BetrVG zum tragen. Also sagt dem MA er soll keine "goldenen Löffel klauen", dann dürfte nichts passieren.

L
Lotte

05.02.2007 um 16:13 Uhr

@alle

Ich will ja keine Unruhe stiften, aber um sich festzulegen, bräuchte man m.E. noch ein paar Infos:

Gabi, nehme an, dass das VerwG erst jetzt über den Antrag des AG entschieden hat, die Zustimmung des IA zu ersetzen? Das heißt, dass der Kündigungsvorgang von vor vier Jahren eigentlich noch nicht abgeschlossen ist?

G
gabi

05.02.2007 um 17:04 Uhr

Lotte, der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Der AG konnte wegen des anhängigen Verfahrens bisher nicht kündigen. Das VerwG hat jetzt das IA beauftragt nochmals neu zu bescheiden. Erst nach dieser Entscheidung kann der Arbeitgeber (voraussichtlich) kündigen.

L
Lotte

05.02.2007 um 18:48 Uhr

gabi, wird sich das IA dann auf die Gegebenheiten von vor vier Jahren oder auf die heutigen Gegebenheiten stützen?

Denke, dass sowohl das IA als auch die Kündigung sich auf den früheren Zeitraum bezieht. Bleibt abzuwarten, ob sich das ArbG bei der Ersetzung der Zustimmung des BR zur Kündigung so eindeutig positioniert, wie Werner und Jube das glauben.

Dass der AG einen langen Atem hat, hat er jedenfalls hinreichend bewiesen.

G
gabi

06.02.2007 um 16:14 Uhr

Lotte, das IA bearbeitet den Fall und wird sich dann eine eigene Meinung bilden. Bis dahin - viele Grüße

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