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Eingruppierung Meister

S
schwimmsusi
Apr 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen! Ein MA macht gerade seinen Meister, ab 01.07.2020 soll er als solcher im Unternehmen tätig sein. Der BR hat bereits Anfang des Jahres zugestimmt inkl. Eingruppierung wie ein Meister, nun ist die Lage ja gerade schwierig und die Meisterprüfungen wurden in den Herbst vertagt. Wie schaut es nun mit der Bezahlung aus, Meisterentgeltgruppe gerechtfertigt, obwohl der Meister noch nicht vollständig ist. Es steht natürlich noch offen, ob der MA ab 01.07.2020 überhaupt dank Corona als solcher eingesetzt wird oder ob nach wie vor KuG zur Debatte steht.

Vielen Dank für Eure Antworten, passt auf Euch auf und bleibt gesund.

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Community-Antworten (5)

F
Freeplay

20.04.2020 um 09:51 Uhr

Wenn er als Meister arbeitet und dessen Aufgaben inkl. Verantwortung hat, dann ist das Geld auch gerechtfertigt.

K
kratzbürste

20.04.2020 um 10:00 Uhr

Ansonsten eben noch nicht. Das ist ja dann ein noch überschaubarer Coronaschaden.

C
celestro

20.04.2020 um 12:43 Uhr

Über was reden wir überhaupt? Die meisten AG werden den MA ja erst als "Meister" bezahlen, wenn er die Prüfung abgelegt hat. Neid, das der MA vielleicht aber doch "zu früh" die Kohle bekommen könnte?

P
Pjöööng

20.04.2020 um 12:49 Uhr

Vielleicht wäre ja die Frage ob ein Tarifvertrag anzuwenden ist vorrangig zu klären. Und falls ja: Was steht dort zu diesem Problem drin?

S
stehipp

20.04.2020 um 13:51 Uhr

Jetzt müsste man wahrscheinlich den genauen Wortlaut der Versetzung kennen. Aber ich vermute mal, die Versetzung ist an die Bedingung geknüpft, dass der MA seinen "Meister" vorweisen kann. Da er dass nun leider nicht kann sehe ich die Bedingungen als nicht gegeben und somit auch kein Anspruch auf die Versetzung/ Höhergruppierung. Gerade bei Bestandsmitarbeitern ist es jetzt natürlich eine Frage des taktierens....

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