Erstellt am 18.04.2020 um 19:35 Uhr von Kratzbürste
Dann macht ihr eine geheime Abstimmung.
Aber bedenkt: Ihr seid keine Juristen und sollt den Fall nicht bewerten. Das Mittel der Wahl ist, die Zustimmung nicht zu erteilen, sondern zu schweigen. In diesem Fall muss der AG vor der Kündigung das Arbeitsgericht anrufen, um dort den Fall juristisch auf den Prüfstand zu stellen. Eine saubere Sache, meine ich.
Jedenfalls besser, als glaskugeljuristetei zu betreiben.
Erstellt am 18.04.2020 um 20:14 Uhr von Broesel
Bedeutet das, das wir nicht extra einen Mehrheitsbeschluss fassen müssen um eine geheime Abstimmung in die Wege zu leiten ? Reicht es wenn ein Gremiumsmitglied dieses möchte ????
Erstellt am 18.04.2020 um 23:14 Uhr von Kratzbürste
Im Grunde sieht das Gesetz keine geheime Abstimmung vor. Lediglich die demokratischen Grundsätze sind anzuwenden. Und da sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dem Wunsch nach geheimer Abstimmung nachzukommen.
Der Antrag zur Beschlussfassung sollte lauten: "Der BR äußerst sich zur beabsichtigten fristlosen K. von Koll.xyz nicht" Ja, nein, Enthaltung ....
Erstellt am 19.04.2020 um 09:41 Uhr von Broesel
Alles schön und gut, jetzt weiß ich aber immer noch nicht ob es reicht wenn nur ein einzelner Br- Kollege eine geheime Abstimmung möchte, oder ob ein MEHRHEITSBESCHLUSS dafür nötig ist ?
Erstellt am 19.04.2020 um 09:53 Uhr von BRHamburg
Wo bitte liegt den das Problem? Sieht das BetrVG eine Geheimeabstimmung vor? NEIN! Kann es dann eine Formvorschrift geben? NEIN! Ist das Verlangen, der Voraussetzung eines Mehrheitsbeschluss eine Formvorschrift die im Gesetz stehen MUSS!!, eine Formvorschrift? Ja! Ist also ein Mehrheitsbeschluss von nöten? Nein! Ist dir das jetzt deutlich genug? Wenn 1! BRM beantragt KÖNNTE eine Geheimeabstimmung gemacht werden. Eine Pflicht für eine solche gibt es nach dem BetrVG aber nicht.
Erstellt am 19.04.2020 um 11:24 Uhr von Pjöööng
Sofern Ihr dazu keine Regelung in der Geschäftsordnung habt, entscheidet hier zuerst einmal der Versammlungsleiter ob er diesem Antrag stattgibt.
Anders sieht es aber aus wenn das BRM einen Beschluss darüber ob geheim abgestimmt wird verlangt, diesen hat der Versammlungsleiter unbedingt zur Abstimmung zu stellen.
Erstellt am 19.04.2020 um 11:54 Uhr von Challenger
Aus welchem Grund soll dem BRM denn außerordentlich fristlos gekündigt werden ?
Erstellt am 19.04.2020 um 13:44 Uhr von Krambambuli
Warscheinlich weil das BR-Mitglied das Kuscheltier des Chefs in die Kochwäsche getan hat
Erstellt am 20.04.2020 um 08:53 Uhr von Kjarrigan
https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/abstimmung