Hallo, ich habe zwei Fragen zu einer ordnungsgemäßen Anhörung.

1. Gilt eine Anhörung als zugestellt, wenn der BRV bereits Feierabend gemacht hat (Gleitzeit) und die Anhörung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift an den BRV einem beliebigen BR-Mitglied übergeben wird.
Das BR-Mitglied hat den Umschlag an den stellv. BRV übergeben, der aufgrund der Aufschrift den Umschlag weggepackt, aber nichts gesagt hat.
Der Umschlag tauchte dann gut eine Woche später wieder auf. Das der stellv. BRV den Umschlag bekommen hat ist der Personalabteilung bekannt.

2. Muß der BR bei einer Verhaltensbedingten Kündigung auch die Abmahnung bekommen, auf die sich die Anhörung bezieht? Oder reicht ein Verweis und ein grober Inhalt?
Das eine Abmahnung an den Kollegen ausgesprochen wurde war dem BR bekannt, der Inhalt jedoch nicht.

Gruß

meik