Mitbestimmung bei Fortbildungsförderung des Arbeitgebers
Morgen Kollegen,
in meinem Unternehmen gibt es die Möglichkeit sich beim Arbeitgeber für Fortbildungsförderung zu bewerben zB. für ein Studium an der Fern-Uni oder andere außerbetrieblichen nebenberuflichen Fortbildungen. Abhängig sind die Leistungen von dem Interessensgrad des Arbeitgebers an der Forbildung. Haben wir als Betriebsrat in diesem Fall Mitbestimmungsrechte??
Danke
Community-Antworten (2)
16.04.2009 um 11:44 Uhr
schau mal in die §§ 96-98 BetrVG
16.04.2009 um 16:05 Uhr
Erstmal Danke,
mein Problem ist, in welcher Kategorie von Bildungsmaßnahmen freiwillige Studien von Mitarbeitern einzuordnen sind- handlt es sich hierbei um sonstige Bildungsmaßnahmen? Dann haben wir m.E kein Mitbestimmungsrecht, da das Studium außerbetrieblich ist.
Aus dem Gesetz ist eine klare Einordung für mich nicht ersichtlich.
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Prüfung einer BV nach Abschluss - BV bleibt so lange in Kraft bis eine neue ausgearbeitet ist, da die Nachwirkung auch mit drin steht?
ÄlterGuten Morgen allerseits, ich bin mir zwar ziemlich sicher richtig zu liegen, möchte mich dennoch vergewissern! Wir haben eine BV zur Regelung von Fortbildungsförderung gemeinsam mit AG ausgearbeit
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: