Prüfung einer BV nach Abschluss - BV bleibt so lange in Kraft bis eine neue ausgearbeitet ist, da die Nachwirkung auch mit drin steht?
Guten Morgen allerseits, ich bin mir zwar ziemlich sicher richtig zu liegen, möchte mich dennoch vergewissern!
Wir haben eine BV zur Regelung von Fortbildungsförderung gemeinsam mit AG ausgearbeitet und den letzen Entwurf per Beschluss angenommen. Dann wurde am 16.02.2009 durch BRV und AG unterschrieben. Damit ist die BV in Kraft getreten. Nun kommt AGVertretung um die Ecke und meint ganz beiläufig:"Die BV liegt zur Prüfung noch bei den Juristen, damit auch keine "groben Schnitzer" drin sind!" Das hätte doch vor Unterzeichnung stattfinden müssen. Wenn sie jetzt etwas zu ändern finden können sie doch nur regulär wie drin steht mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende kündigen, oder? Und die BV bleibt so lange in Kraft bis eine neue ausgearbeitet ist, da die Nachwirkung auch mit drin steht.
Hab ich recht?
Danke PT Netty
Community-Antworten (2)
27.02.2009 um 10:58 Uhr
@PT Netty, wenn ihr eine salvatorische Regelung (würde aber nur Gesetzesänderungen z.B. TV/fehlerhafte Angaben) mit in der BV drin habt, kann auch nachträglich (per Anhang) nachgeregelt werden, ansonsten hat die BV Gültigkeit! Ansonsten ist euer AG ne Schlaftablette oder er versucht, die abgeschlossene BV auszubremsen!
27.02.2009 um 11:11 Uhr
Danke, keine salvatorische Regelung! Ja so seh ich das auch! man kann's ja mal versuchen.
schönes WE Gruß PT Netty
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